Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.06.10



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Hauptversammlung der R. Stahl AG am 18.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts des Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft (R. STAHL AG) und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet etwas weniger als die Hälfte der letztjährigen Dividende aus. 42 % des Konzerergebnisses.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet und hat das Unternehmen relativ gut durch die Krise geführt. Der Umsatzrückgang ist moderat und ein Jahresüberschuss wurde erwirtschaftet. Eine Dividende wird an die Aktionäre ausgeschüttet.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut überwacht und beraten. Das Unternehmen ist relativ gut durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung des Vorstands nach § 4 Abs. 2 der Satzung (Schaffung eines genehmigten Kapitals)

Ablehnung
Begründung: Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wäre auch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von 20% des aktuellen Grundkapitals möglich. Die SdK akzeptiert in diesem Zusammenhang aufgrund negativer Erfahrungen (Ausschaltung des Aktionärswillens im Einzelfall, Berichterstattung) die Nutzung des Instrumentes „Ermächtigung“ lediglich zum Zwecke der Arrondierung des Beteiligungsportfolios. Darüber hinausgehende Unternehmenserwerbe sollten über die Tagesordnung einer Hauptversammlung durchgeführt werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von §§ 15 und 16 der Satzung (Einberufung der Hauptversammlung, Teilnahme und Bevollmächtigung)

Zustimmung
Begründung: Unproblematische Anpassung an gesetzliche Änderungen aufgrund des Aktionärsrichtlinieumsetzungsgesetz.

TOP 8
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Die Dividende geht vor Rückkauf eigener Aktien.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.