Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.06.10



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Hauptversammlung der Manz AG am 22.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, der Lageberichte für die Manz Automation AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2009 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die SdK nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass durch den starken Umsatzrückgang sowie weiterer Maßnahmen ein Jahresverlust ausgewiesen wurde. Auf der HV für 2008 hat die SdK die fehlende Dividendenausschüttung seit Gründung der Gesellschaft beklagt, obwohl im Vorjahr mit einem Konzernjahresüberschuss das beste Ergebnis in der Firmengeschichte erwirtschaftet wurde. So wurde den Aktionären auf der letztjährigen HV noch verkündet, dass man einen Umsatz von Mio. EUR 110 erreichen will und ein ausgeglichenes möglichst positives Ergebnis erwartet. Bei allem Verständnis für weiteres Wachstum darf eine adäquate Verzinsung des eingesetzten Kapitals der Aktionäre als Eigner der Gesellschaft nicht aus den Augen gelassen werden. Die SdK wird diesmal nochmals der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, weil sie die Wachstumsziele der Gesellschaft erkennt. Allerdings mit einem deutlichen Verweis, dass es bei einer weiteren Dividendenverweigerung die Absicht der Gesellschaft in Frage stellen wird, die Aktionärseigner am Erfolg und dem Wachstum der Gesellschaft zu beteiligen. Auf der HV wird daher die Frage zu beantworten sein, welche Vorstellungen der Vorstand über eine zukünftige Dividendenpolitik denn tatsächlich hat. Dazu gehört für die Aktionäre im Gegensatz zum Vorjahr auch die Aussage einer Prognose.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat durch rechtzeitige Einleitung von Maßnahmen die Weichen zur Vermeidung eines noch größeren Schadens gestellt. Allerdings würde eine Aussage des Vorstandes im Sinne einer Prognose die Aktionäre und auch den Aufsichtsrat besser in die Lage versetzen, das operative Geschäft zeitnah und an Hand von bewerteten Meilensteinen zu beurteilen. Hinweise, dass auch der Aufsichtsrat im sechsten Monat des Geschäftsjahres keinen Zielkorridor für eine Jahresprognose zur Beurteilung hat, sind nicht vertrauenserweckend. Aus Sicht der SdK wird es hier zu einer verstärkten Aufmerksamkeit einer professionellen Planung, Kommunikation und insbesondere der Einhaltung von Zielen ankommen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat aus Sicht der SdK die Beratung, Kontrolle und Überwachung der Gesellschaft wahrgenommen. Allerdings bestehen Zweifel, ob er dazu die hinreichenden Instrumente (vgl. Top 3) auch tatsächlich anwenden konnte. Hier wäre aus unserer Sicht ein strafferer Durchgriff unter Einhaltung von Zielen sicher wünschenswert. Immerhin handelt es sich hier um eine börsennotierte Gesellschaft und kein Familienunternehmen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gegen den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers bestehen aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken.

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die SdK sieht keinerlei Bedenken gegen die Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Peter Leibinger als satzungsgemäßes drittes Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft.

TOP 7
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz ur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die Änderung der Satzung im Hinblick auf die Anpassungen zum ARUG sind notwendig, da sie im wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben folgen und auch zur Beschleunigung und effizienteren Durchführung der Hauptversammlung gerade im Sinn der Aktionäre beitragen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Hierfür sieht die SdK keine Notwendigkeit, da die Gesellschaft die erwirtschafteten finanziellen Mittel besser für die Finanzierung des von ihr selbst angestrebten Wachstums und auch zur Ausschüttung einer erstmaligen Dividende verwenden sollte. Die Aktionäre sind selber in der Lage, im Kapitalmarkt zu investieren. Daher erscheint ein Rückkauf von Aktien durch die Gesellschaft nicht zielführend.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.