Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.06.10



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Hauptversammlung der Deutschen EuroShop AG am 17.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2009, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2009 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es wird der gesamte Bilanzgewinn der AG ausgeschüttet.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft konnte trotz Wirtschaftskrise ein sehr erfreuliches Ergebnis erwirtschaften, das EBIT konnte um 13% von €98,1 Mio. auf €110,7 Mio. gesteigert werden.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von BDO Deutsche Warentreuhand AG bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010 sowie entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Gegen diesen an sich sinnvollen Vorratsbeschluss ist nichts einzuwenden. Einzig bedenklich ist der mögliche Bezugsrechtsausschluss der Altaktionäre, da der Anteil der Altaktionäre verwässert wird und diese nicht den Vorteil eines Bezugsrechts ausnutzen können. Bei großen Akquisitionen der Gesellschaft kann aber schnelles Handeln notwendig sein, wenn diese zum Teil oder ganz durch Aktien der Gesellschaft bezahlt werden sollen.

TOP 7
Beschlussfassung zur Anpassung der Satzung an das ARUG

Zustimmung
Begründung: Die Satzung soll an die neuen gesetzlichen Bestimmungen (ARUG) u.a. in Bezug auf die Fristenberechnung für die Hauptversammlung und zur Form der Vollmachten angepasst werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.