Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.06.10



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der D. Logistics AG am 22.06.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die D.Logistics AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der erwirtschaftete Gewinn aus dem Jahr 2009 reicht nicht für eine Dividende aus.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die erheblichen Umsatzrückgänge und die damit verbundenen Rückgänge im Ertrag sind direkt auf die Rezession zurückzuführen und können dem Vorstand nicht angelastet werden . Aus unserer Sicht hat er ordentliche Arbeit geleistet und das Unternehmen auch gut gerüstet für die Zukunft.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden. Er hat den Vorstand angemessen strategisch beraten und überwacht. Die unzureichenden Ergebnisse in 2009 sind auch ihm nicht anzulasten.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Wir sehen keine Ablehnungsgründe bei den zu wählenden Personen. Nach unserer Auffassung bringen sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat mit.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Wir sind mit der Wahl von Ernst & Young als AP einverstanden . Die bisherigen Prüfungen sind kompetent und vollständig erfolgt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Ablehnung
Begründung: Der Erwerb eigener Aktien wird abgelehnt, da mit den Rückkäufen keinerlei Vorteile für den Streubesitz verbunden sind. Ausserdem ist kein Geld für eine Dividende vorhanden (s.o. TOP 2), so dass erst recht kein Geld für den Kauf eigener Aktien vorhanden ist.

TOP 8
Änderung der Firma der Gesellschaft und entsprechende Änderung von § 1 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Wir sehen keine Ablehnungsgründe gegen die vorgeschlagene Umfirmierung.

TOP 9
Satzungsänderungen aufgrund des ARUG

Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine Anpassung an die gesetzlichen Anforderungen. Die Änderungen sind sachgerecht.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.