Hauptversammlung der Wüstenrot & Württembergische AG am 10.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, der Lageberichte für die Wüstenrot
& Württembergische AG und den Konzern, der Berichte zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des Vorschlages des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2009
Zustimmung
Begründung: Der Konzernüberschuss beträgt 221 Mio. €. Es werden ca. 35 % vom Konzernüberschuss ausgeschüttet. Die von der SdK avisierte Spanne liegt bei 40 bis 60% des Konzernüberschusses.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet und das Unternehmen gut durch die Finanzkrise geführt.
Das Ergebnis konnte gesteigert werden. Es wird eine Dividende plus Bonus ausbezahlt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat das Unternehmen gut beraten und überwacht. Das Unternehmen schüttet eine Dividende plus Bonus aus.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder
des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Es werden langfristige Ziele im Hinblick auf die neuen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit vorgegeben.
TOP 6
Beschlussfassung über die Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Die Aufsichtsratsvergütung soll in Bezug auf die Grundvergütung von € 7.500,-- auf € 10.000,-- erhöht werden. Dies ist akzeptabel, da die Vergütung der Aufsichtsräte am unteren Rahmen liegt.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 10 (Einberufung, Beschlussfassung),
§ 15 (Einberufung), § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 18
(Beschlussfassung) der Satzung
Zustimmung
Begründung: Änderung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechtrichtlinie.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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