Hauptversammlung der VISCOM AG am 02.06.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie
Der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Enthaltung
Begründung:
Die Ende 2008 eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung haben nicht
verhindern können, dass der Konjunktureinbruch in 2009 voll durchschlug.
So sank der Umsatz um fast 60 % auf nur noch 20,8 M., das EBIT auf -
13,9 M (nach - 1,6). Der Ausbau der neuen Geschäftsbereiche Photovoltaik
und Services wurde angesichts der derzeitigen Lage zurückgestellt, so
dass zunächst die Abhängigkeit vom wichtigsten Kundensegment Automobil-
und Automobilzulieferindustrie weiter bestehen bleibt. Angesichts dessen
kann der Vorstand nicht entlastet werden. Zuversichtlich stimmt
allerdings der starke Anstieg des Auftragseingangs zum Ende des Jahres
und die Tatsache, dass sich in 2010 die Kosteneinsparungen aus dem
starken Personalabbau auf 273 Mitarbeiter (nach 412) voll auswirken.
Auch stimmt der gegenüber 2008 kaum veränderte hohe Finanzmittelbestand
zuversichtlich.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der in 2 Positionen neubesetzte AR hat sich in 5 Sitzungen eingehend mit
der derzeitigen Situation der Gesellschaft befasst; insbesondere wurden die Schwerpunkte auf das Risikomanagement und die eingeleiteten
Restrukturierungsmaßnahmen gelegt. Der Bericht könnte etwas
ausführlicher sein, er gibt dennoch ein recht gutes Bild von der Arbeit
des Aufsichtsrates.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung:
Gegen die erneute Beauftragung von Ernst & Young sind keine
Anhaltspunkte ersichtlich. Die sonstigen erbrachten Leistungen, die ca. 16% gemessen am Prüfungshonorar ausmachen, halten sich in den von der SdK für akzeptabel angesehenen Grenzen, so dass auch von diesem Aspekt her von der
Unabhängigkeit des Prüfers ausgegangen werden kann.
TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
Das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der Vorschlag, für den Aufsichtsrates eine feste Vergütung von 45 T € festzusetzen, ist zustimmungsfähig.
Nach wie vor lehnt die SdK allerdings variable Vergütungsbestandteile ab; dies wird der Sprecher für etwaige künftige Vergütungen in der HV zum Ausdruck bringen.
TOP 6
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs-
und Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung:
Die SdK zieht im Falle überschüssiger Liquidität nicht zuletzt aufgrund der Änderung der steuerlichen Situation ab 01.01.2009 eine höhere Bardividende vor. Angesichts der konkreten wirtschaftlichen Lage (vgl. TOP2) ist die Gesellschaft überdies gut beraten, die Prioritäten anders zu setzen.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung:
Es handelt sich lediglich um Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das ARUG, die unproblematisch sind.
und Rechtssicherheit.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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