Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.10



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Hauptversammlung der Medion AG am 26.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2009, des Lageberichts (nach § 315 Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat es im schwierigen Jahr 2009 geschafft, trotz zweistelligem Umsatzrückgang ein positives Ergebnis zu erzielen, das nur unwesentlich unter dem des Vorjahrs liegt. Die Dividende wurde um 33 % von 0,15 € auf 0,20 € erhöht und beträgt etwas mehr als 60 % des Jahresgewinns der Gesellschaft von 0,32 € je Aktie.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der auf zwei Personen reduzierte Vorstand hat ein erfolgreiches Jahr 2009 in widrigem Geschäftsumfeld gemanagt. Durch eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Maßnahmen hat er es verstanden, den Umsatzrückgang in ein positives Ergebnis umzumünzen und die am Jahresanfang verkündeten konservativen Ziele voll zu erfüllen. Ausserdem ist das Unternehmen gut gerüstet für die Zukunft.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat dieser vom Mehrheitseigentümer dominierten Gesellschaft hat ein gutes, detailliertes und zweckmäßiges Risikomanagement aufgebaut, das den speziellen Risiken des Geschäfts der Gesellschaft Rechnung trägt. Die Einschränkung des Testats beruht nur auf einem einfachen Grund: Obwohl die Lieferbeziehung zu einem großen Discounter im Markt bekannt ist, weigert sich die Gesellschaft, den Umsatzanteil mit diesem Kunden segmentspezifisch anzugeben. Der IFRS 8.34 wird nicht angewandt, die Gesellschaft nimmt Bezug auf § 286 HGB, nach dem Publizitätspflichten eingeschränkt werden dürfen, wenn der Gesellschaft daraus ein Schaden erwachsen würde. Ebenso nimmt die Gesellschaft Bezug auf den §131 AktG, der Ähnliches für das Auskunftsrecht auf einer HV regelt. Die Entscheidung der Gesellschaft ist vertretbar.

TOP 5
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft verfügt über ein Cash-Polster von über 250 Mio €. Zwar darf davon ausgegangen werden, dass es der Gesellschaft gelingen sollte, etwaige Übernahmen auch ohne diesen Beschluss zu stemmen. Dennoch erhöht sich für die Aktionäre durch den Ankauf eigener Aktien der Gewinn je Aktie. Gleichzeitig wird nach einem Abbau des Cash-Polsters das KGV positiv beeinflusst, da bisher der Vermögensposten Cash nur magere Geldmarktzinsen als Rendite aufweist. .

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt es generell ab, dass die Verwaltung mit dem Eigentum der Aktionäre spekuliert. Der auskömmliche Cash-Bestand macht einen Einsatz von Derivaten obsolet. Spekulationen, auch wohlgemeinte, sollten durch den Mehrheitsaktionär, der gleichzeitig auch VV ist, nicht über die Gesellschaft sondern privat erfolgen.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung (Gegenstand des Unternehmens)

Zustimmung
Begründung: Der Beschluss erweitert den Geschäftszweck der Gesellschaft zulässig auf den sich seit Jahren abzeichnenden Trend der TIMES (Telekommunikation, Informationsverarbeitung, MultiMedia, Entertainment und Sicherheit). Trotz der Risiken eines neuen Geschäftsfelds, das vom klassischen stationären Handel weit entfernt ist, eröffnet diese Satzungsänderung neue Geschäftsmöglichkeiten. Da die Gesellschaft auch in der Vergangenheit neue Themen sehr vorsichtig und defensiv angegangen ist (Internationalisierung bisher weitgehend ohne Osteuropa), überwiegen aus heutiger Sicht die Chancen die Risiken.

TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einbeziehung und Teilnahme an der Hauptversammlung in Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft setzt das ARUG gesellschaftsrechtlich um. Aus der vorgelegten Beschlussfassung lassen sich keine Beeinträchtigungen der Aktionärsrechte ableiten.

TOP 9
Bestellung des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Abschlussprüferin ist zwar nicht zu den Top 4 der Branche zu rechnen, was nach der Größe und der internationalen Expansion der Gesellschaft eigentlich zu erwarten gewesen wäre. Sie scheint jedoch trotz langjähriger Zusammenarbeit (seit Gründung) über die notwendige innerliche und äußerliche Unabhängigkeit zu verfügen, um objektiv, sachgerecht und professionell Jahresabschlüsse zu prüfen. Ein Unabhängigkeitsbericht liegt vor. Für die Zukunft sollte vor dem Hintergrund auch der Geschäftsfelderweiterung der Wechsel zu einer der Top 4 überlegt werden.

Das endgültige Abstimmverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.