Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.10



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Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 03.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Zustimmung.
Begründung: Der Konzerngewinn der Deutschen Telekom liegt zwar deutlich unter der vorgeschlagenen Ausschüttung, und die SdK ist keineswegs bereit, die mögliche Ausschüttungssumme in Zukunft einfach am Free Cash Flow zu bemessen. Die Berücksichtigung von einigen konkreten Aspekten in diesem Jahr macht aber dennoch eine Zustimmung möglich: Die Abschreibungen für Grundstücke und Gebäude liegen oberhalb der Neuinvestitionen. Die UMTS-Lizenz wird immer noch mit einer Milliarde abgeschrieben, ebenso sieht es bei erworbenen Kundenstämmen und Marken aus. Diese Aspekte sind jedoch für die Beurteilung der gegenwärtigen Ertragskraft zweitrangig. Wenn man nun noch die Hoffnung hegt, dass die impairmentbedingten Abschreibungen zum Teil krisenbedingt und nicht dauerhaft sind, und zugesteht, dass die Dividendenkontinuität bei den Investoren der T-Aktie eine hohe Rolle spielt und man auch bei anderen Unternehmen aus diesem Grund ausnahmsweise eine nicht verdiente Dividende zulässt, und für möglich hält, dass die mittelfristige Entwicklung wieder eine ordentliche Ausschüttung nach traditionellen Maßstäben ermöglicht - dann kann man dieses Mal ausnahmsweise zustimmen. Die Bilanz auf AG-Ebene räumt einen entsprechenden Spielraum ein; die Dividende kann sogar aus der steuerlichen Einlage im Sinne des § 27 KStG geleistet und kommt daher beim Aktionär ohne Abzug von Kapitalerstragsteuer an.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009.

Zustimmung.
Begründung: Zur derzeitigen Strategie des Vorstandes ist keine wirkliche Alternative zu erkennen. Ein Engagement in den Schwellenländern käme wohl in der Tat jetzt zu spät. Die Definition einer Umsatzzielgröße in den vorgestellten Wachstumsfeldern ist dagegen schon mal ein Wort, wenn auch weder innovativ noch neu. In der Krise hat sich die Deutsche Telekom respektabel geschlagen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Dr. Klaus Zumwinkel für das Geschäftsjahr 2008.

Zustimmung.
Begründung: Bis zum Abschluss der Ermittlungen erscheint dies als sinnvoll.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner im Grunde richtigen Geschäftspolitik unterstützt.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Zustimmung.
Begründung: Man wird abwarten müssen, wie verschiedene Elemente des Systems in der Praxis angewandt werden, grundsätzlich finden sich hier aber nachvollziehbare Überlegungen. Die verbleibenden Haare in der Suppe sind hinnehmbar: Dass die außerordentliche Erfolgstantieme nicht gedeckelt ist, mag angesichts des derzeitigen Aufsichtsratsvorsitzenden zu keinen Exzessen Anlass geben. Und der Share Matching Plan bleibt - auch angesichts des veritablen Eigeninvestments - so weit hinter den Gigantomanien der Vergangenheit zurück, dass man ihn akzeptieren kann, auch wenn die SdK eigentlich aktienbasierte Vergütungskomponenten grundsätzlich ablehnt. Mit Anlass zur Zustimmung gibt, dass die Deutsche Telekom in den letzten Jahren die Vergütungshöhen nicht übertrieben hat.

TOP 7
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2010.

Zustimmung.
Begründung: Mangels entgegenstehender Gesichtspunkte stimmen wir zu.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals.

Zustimmung.
Begründung: Grundsätzlich sieht die SdK den Aktienrückkauf eher kritisch und bevorzugt die Dividendenauskehrung. Im vorliegenden Fall ist die Dividendenausschüttung jedenfalls nicht zu niedrig, so dass das Instrument „Aktienrückkauf“ eine sinnvolle Erweiterung des verwaltungsseitigen Handlungsspielraumes darstellen kann. Zudem ist die Verwaltung in der Vergangenheit verantwortungsvoll mit diesem Instrument umgegangen.

TOP 9
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Zustimmung.
Begründung: Die Qualifikation des Kandidaten steht außer Frage.

TOP 10
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Zustimmung.
Begründung: Die Qualifikation des Kandidaten steht außer Frage.

TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Erste DFMG Deutsche Funkturm Vermögens-GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist aus steuerlichen und organisatorischen Gründen sinnvoll.

TOP 12
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der T-Mobile Global Holding Nr. 2 GmbH.

Zustimmung.
Begründung: s. TOP 11.

TOP 13
Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung und entsprechende Änderung von § 5 der Satzung (Bedingtes Kapital 2010).

Zustimmung.
Begründung: Der Beschluss erhöht den finanziellen Spielraum der Deutschen Telekom in akzeptabler Weise.

TOP 14
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Änderung von § 13 der Satzung.

Ablehnung.
Begründung: Die SdK wendet sich - auch in bewusstem Gegensatz zum Deutschen Corporate Governance Kodex - gegen eine Orientierung der Aufsichtsratsvergütung am kurzfristigen Unternehmenserfolg. Vornehmste Aufgabe des Aufsichtsrates ist im deutschen Aktienrecht die Überwachung des mittel- und langfristigen Erfolges des Unternehmens, davon sollte er nicht durch fehlsteuernde Anreize abgelenkt werden.

TOP 15
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung.

Zustimmung.
Begründung: Es handelt sich um eine sinnvolle Ausweitung des Unternehmenszweckes.

TOP 16
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung.

Zustimmung.
Begründung: Es geht um eine sachgerechte und unproblematische Anpassung.

TOP 17
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung.

Zustimmung.
Begründung: Dieser und der nächste TOP sind gerade vor dem Hintergrund der neuen steuerlichen Regelungen über die Abzugsfähigkeit von Kosten bei der HV-Teilnahme äußerst sinnvoll. Die Telekom ist hier auch bisher schon in der Umsetzung Vorreiter.

TOP 18
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung zur Ermöglichung einer Online-Teilnahme an der Hauptversammlung.

Zustimmung.
Begründung: s. TOP 17.

TOP 19
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung zur Ermöglichung einer Briefwahl.

Zustimmung.
Begründung: Es handelt sich um eine sinnvolle Änderung der Satzung.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.