Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.05.10



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Hauptversammlung der Allianz SE am 05.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2009, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 sowie § 289 Abs. 5 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mit dem Dividendenvorschlag erhalten die Aktionäre einen angemessenen Anteil am Erfolg des Jahres 2009.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Mitglieder des Vorstands haben den Konzern erfolgreich durch die schwere Wirtschafts- und Finanzkrise geführt.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben im Sinne der Aktionäre und der Gesellschaft nachgekommen.

TOP 5
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat erfüllt die Anforderungen an einen Anteilseignervertreter bei der Allianz SE.

TOP 6
Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Allianz SE

Zustimmung
Begründung: Das Vergütungssystem ist in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und erscheint insgesamt angemessen.

TOP 7
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2010/I, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2006/I und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Aufgrund negativer Erfahrungen mit Vorratsbeschlüssen zur Kapitalerhöhung steht die SdK diesen bereits bei Vorhandensein eines Bezugsrechts aller Aktionäre skeptisch gegenüber (Berichterstattung, Beschlussfassung über den konkreten Einzelfall, Verwendung nicht bezogener Aktien). Darüber hinaus lehnt die SdK entsprechende Ermächtigungen mit Bezugsrechtsausschluss oberhalb der zu akzeptierenden 10%-Grenze und für umfangreiche Sacheinlagen in der Regel ab. In diesen Fällen sollten Kapitalerhöhungen über die Tagesordnung einer Hauptversammlung vorgenommen werden.

TOP 8
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2010/II zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2006/II und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Das zur Sicherstellung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms dienende Genehmigte Kapital ist notwendig. und wird von der SdK unterstützt.

TOP 9
Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Wandelgenussrechten, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2010, Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2006 und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK sieht in der Nutzung von Wandelanleihen grundsätzlich eine sinnvolle Erweiterung des finanziellen Handlungsspielraumes der Verwaltung, lehnt aber im konkreten Fall die Möglichkeit einer Hergabe von Schuldverschreibungen gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss in einer Größenordnung von oberhalb 10% des Grundkapitals ab.

TOP 10
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels

Zustimmung
Begründung: Für die Bankentöchter muss ein Eigenhandel in Allianzaktien möglich sein.

TOP 11
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu sonstigen Zwecken

Zustimmung
Begründung: Die SdK bevorzugt aus prinzipiellen Erwägungen die Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf. Dieser ist aber bei angemessener Ausschüttung wie im vorliegenden Fall als zusätzliches Instrument nicht zu kritisieren. Bei der Beschlussvorlage handelt es sich um eine Erneuerung der bisher bereits bestehenden Ermächtigung; die Ausweitung der Laufzeit auf 5 Jahre entspricht den geänderten gesetzlichen Möglichkeiten und ist vorliegend nicht zu beanstanden.

TOP 12
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz

Ablehnung
Begründung: Da die Notwendigkeit- und Vorteilhaftigkeit eines Derivateeinsatzes beim Erwerb eigener Aktien nicht ersichtlich, lehnen wir diesen wegen des spekulativen Moments ab. .

TOP 13
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Allianz SE und Allianz Common Applications and Services GmbH

Zustimmung
Begründung: Die Beschlussvorlage ist steuerlich sinnvoll.

TOP 14
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Allianz SE und AZ-Argos 45 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Zustimmung
Begründung: Die Beschlussvorlage ist steuerlicher sinnvoll.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.