Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.10



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Abstimmungsverhalten zur HV der Linde AG am 04.05.2010 TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, der Lageberichte für die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung, vom Konzernjahresüberschuss von 653 Mio. € insgesamt 304 Mio. € auszuschütten, erscheint angemessen. Die Ausschüttungsquote liegt somit bei ca. 47% und im Rahmen dessen, was die SdK für reife Unternehmen einfordert.

TOP 3
Beschluss über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in den letzten Jahren transformiert und damit die Grundlage gelegt, dass auch in wirtschaftlich schweren Zeiten ein positives Ergebnis erzielt werden kann. Auch die Maßnahmen im Zuge der Finanzkrise haben sich bewährt und zu einem nur leicht gesunkenen Konzernjahresüberschuss geführt.

TOP 4
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich gemäß dessen Bericht in vier turnusmäßigen Sitzungen eingehend mit der Lage, den Perspektiven und der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft, mit der künftigen langfristigen Positionierung des Linde Konzerns sowie mit wesentlichen Einzelmaßnahmen Befasst Somit wurden nach Ansicht der SdK die wesentlichen Anforderungen an einen Aufsichtsrat erfüllt. Es spricht somit nichts gegen ein Entlastung.

TOP 5
Beschluss über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Mit dem aktuellen Vergütungssystem, welches eine fixe Basisvergütung, eine kurzfristige variable Komponente und eine langfristige variable Komponente vorsieht, entspricht die Gesellschaft den Forderungen der SdK. In der Gesamtschau führt allerdings der Einsatz von Optionsrechten statt der unmittelbaren Aktienhergabe zur Ablehnung des Vergütungssystems.

TOP 6
Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers

Zustimmung.
Begründung: Mit der KPMG AG wurde eine international renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgeschlagen. Aufgrund der langen Prüfungstätigkeit für die Linde AG sollte jedoch in den nächsten Jahren ein Wechsel angestrebt werden.

TOP 7
Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Aufhebung der bestehenden Erwerbsermächtigung und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft verfügt über genügend Barmittel und eine solide Bilanzstruktur, so dass neben der Zahlung einer Dividende auch ein Aktienrückkauf angemessen erscheint. Ferner erhöht dies die Flexibilität der Gesellschaft in Bezug auf eventuell angestrebte Übernahmen.

TOP 8
Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I gemäß Ziffer 3.6 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung.
Begründung: Das zur Abstimmung stehende genehmigte Kapital entspricht weniger als 10% des ausstehenden Grundkapitals. Somit spricht nichts gegen die Schaffung eines solchen, da damit die Flexibilität der Gesellschaft auf der Finanzierungsseite erhöht wird, und somit Vorteile bei eventuellen Akquisitionen oder bei der Gestaltung von Großprojekten entstehen.

TOP 9
Beschluss über die Aufhebung der Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen aufgrund der Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 8. Juni 2005 und vom 3. Juni 2008 sowie des Bedingten Kapitals 2005 gemäß Ziffer 3.8 der Satzung und des Bedingten Kapitals 2008 gemäß Ziffer 3.11 der Satzung sowie über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen; Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2010 und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung.
Begründung: Das zur Abstimmung stehende Bedingte Kapital umfasst nur einen Bezugsrechtsausschluss von maximal 10%. Somit ist ein Verwässerungsschutz der Altaktionäre gegeben. Durch das vorgeschlagene bedingte Kapital wird die Flexibilität der Gesellschaft bei der Finanzierung von eventuellen Übernahmen und von Großprojekten gesteigert. Dies erscheint im Sinne von allen Aktionären.

TOP 10
Beschluss über Änderungen der Satzung zur Anpassung der Satzung an das ARUG

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen erleichtern den Aktionären die Teilnahme an den Hauptversammlungen der Gesellschaft und sind somit zu begrüßen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.