Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.05.10



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Hauptversammlung der Ahlers AG am 05.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2009, des Lageberichts des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Bei einem Konzernergebnis von 0,33 Euro je Aktie sollen 0,30 Euro pro Stammaktie und 0,35 Euro pro Vorzugsaktie ausgeschüttet werden. Das ist zwar nur jeweils die Hälfte der vorjährigen Dividende, ergibt aber immer noch eine Dividenden-Rendite von 4,6%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/09

Zustimmung
Begründung: Trotz des weiter bestehenden schwierigen Marktumfeldes ist es dem Vorstand gelungen, die Ertragslage und das Ergebnis nachhaltig auf 4,6 Mio. Euro zu verbessern. Mit dem im letzten Geschäftsjahr eingeleiteten Kostensenkungsprogramm hat der Vorstand auf die Finanzsituation des Unternehmens zukunftweisend reagiert. Der Umsatzrückgang von 7 Prozent konnte dadurch aber noch nicht aufgefangen werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09

Zustimmung
Begründung: Der AR hat die vom Vorstand beschlossenen Maßnahmen zur Überwindung der Folgen, die sich aus der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrise ergeben hatten, mitgetragen und damit die Chance vergrößert, dass nach der jetzt verzeichneten leichten Erholung des Marktes auch mittelfristig weitere Ergebniszuwächse erwartet werden können. Wünschenswert ist aus Sicht der SdK allerdings ein vollständiger, ausführlicher Vergütungsbericht, der die wesentlichen Vorgaben des neuen VorstAG beachtet. Nach Auslaufen der Übergangsfrist wird die Bekanntgabe der einzelnen Entscheidungen zu den Regelungen erwartet. So fehlt bei der variablen Komponente der Vergütung die Definition der Angemessenheit, die sich auf eine mehrjährige Bemessungsgrundlage zu berufen hat.
Zu bemängeln ist, dass trotz des schon in Kraft getretenen Gesetzes auf der HV eine Beschlussfassung über das System der Vorstandsvergütung nicht vorgesehen ist. Erfreulich ist dagegen, dass in den Vorstandsverträgen keine „Change of Control“-Klauseln zu finden sind.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/10

Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagene BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer ist nichts einzuwenden

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Berufung von Herrn Hans Peter Vorpahl zum Mitglied des AR.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Zustimmung
Begründung: Der Rückkauf eigener Aktien ist allgemein üblich, dabei handelt es sich hierbei um die Erneuerung eines Beschlusses aus dem Vorjahr. Die Liquidität der Gesellschaft wird mit einer Eigenkapitalquote von 57,7% bestätigt. Die Erfahrungen nach gleichlautenden Beschlüssen aus zurückliegenden Jahren haben gezeigt, dass das Unternehmen die Interessen der Aktionäre beachtet hat, gleichwohl sollte bei überschüssiger Liquidität eine Bardividende bevorzugt werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.