Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.04.10



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft am 28.04.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008/09 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008/09

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Ausgesprochen aktionärsfreundlich. Zur Ausschüttung gelangen knapp 95 % des Jahresüberschusses.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/09

Zustimmung.
Begründung: Der Alleinvorstand hat mit seiner Mannschaft trotz widriger Umstände ein durchaus erfreuliches Jahresergebnis erzielt, die Akzeptanz des Nebelhorns und seiner Einrichtungen wurde durch weitere Maßnahmen – u.a. Beschneiungsanlage Rodelbahn - weiter erhöht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Beratungs- und Kontrollfunktion offensichtlich gerecht geworden, der Bericht des Aufsichtsrats ist schlüssig und aussagekräftig.

TOP 5
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit) sowie damit verbundene Satzungsänderungen

Zustimmung.
Begründung: Die mit dem Aktiensplit verbundene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR 31.200,00 dient lediglich der rechnerischen Glattstellung auf EUR 26,00 je Aktie, um nach dem Aktiensplit 1 : 13 eine rechnerischen Anteil von EUR 2,00 je Aktie zu erreichen.
Mit dieser Maßnahme wird die Aktienzahl von 78.000 auf 1.014.000 Stückaktien erhöht, die Aktie attraktiver, weil günstiger zu erwerben sein.

TOP 6
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen Zustimmung.

Begründung: Hierbei handelt es sich um die Anpassung der Satzung auf Grund gesetzlicher Änderungen bzw. um organisatorische Maßnahmen, die, abgesehen von einer möglichen Beschränkung des Frage- und Rederechts, das die SdK grundsätzlich ablehnt, keine negativen Auswirkungen auf die Interessen der außenstehenden Aktionäre haben.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Eine Entscheidung wird erst auf der Hauptversammlung getroffen.
Begründung: Aus der Tagesordnung ist nicht ersichtlich, wie viele weitere Mandate der bereits gerichtlich bestellte Kandidat innehat.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/10

Zustimmung.
Begründung: Gegen die Wiederwahl der RP Richter GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken. RP prüft das Unternehmen seit 2007.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.