Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.04.10



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Hauptversammlung der der GEA Group Aktiengesellschaft am 21.04.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist anders als die Verwaltung des GEA-Konzerns der Auffassung, dass die Hälfte des Konzerngewinns an die Aktionäre ausgekehrt werden sollte. Angesichts eines Konzernergebnisses je Aktie von 0,87 € erscheinen 0,30 € Dividendenvorschlag daher als zu gering.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Auftragseingang ging um ca. 20% nach unten, obwohl ein Geschäftsbereich verkauft wurde und die Finanzkrise für Anlagenbauer aufgrund von Kreditklemme etc. ein schwieriges Marktumfeld darstellen. Die Nettoliquidität, also Liquidität - Schulden, ging von -60 Mio. € auf 47 Mio. nach oben.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft seiner Kontroll- und Beratungsfunktion gerecht geworden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken, die Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer zu bestellen.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien auch unter Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Es wird der Erwerb eigener Aktien mit der Kapitalerhöhung beschlossen. Dies widerspricht der Logik. Entweder soll das Kapital erhöht oder vermindert werden; die Beschlüsse widersprechen sich also. Auch das Argument, mit höherer Flexibilität handeln zu können, zieht nicht. Da die Gesellschaft dann immer noch eine Hauptversammlung abhalten könnte, wenn sich etwas Konkretes ergibt.

TOP 7
Schaffung eines neu gefassten Genehmigten Kapitals II sowie Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung

Ablehnung
Begründung: siehe TOP 6

TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts mit gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechender Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die Beschlussfassung widerspricht im Ergebnis ebenfalls dem Punkt 6 und ist auch mit der gleichen Begründung abzulehnen.

TOP 9
Beschlussfassungen über Anpassungen von §§ 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, 17 Abs. 1, Abs. 2 und 18 Abs. 2 der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Das ARUG gewährt gewisse Erleichterungen hinsichtlich Einberufungsfristen, Anmeldungen, Nachweis des Anteilsbesitzes, Stimmrechtsvollmachten und Übertragung von Hauptversammlungen. Hiervon macht die Gesellschaft durch Satzungsänderungen Gebrauch. Hiergegen ist nicht zu sagen, weil damit ein einfacheres Umgehen mit Ladungen zu Hauptversammlungen ermöglicht wird. Dies ist zu begrüßen, da die Regelungen zur Ladungen etc. sich nach wie vor als schwer handhabbar erwiesen haben.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.