Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.03.10



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Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG am 4.3.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2009 sowie des Lageberichts für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 18 Cent je Aktie entspricht der Ausschüttung aus dem Vorjahr. Es werden ca. 29% des den Aktionären zuzurechnenden Konzernjahresüberschusses als Dividende ausgeschüttet. Dies entspricht zwar nicht der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses, jedoch erscheint die vorgeschlagene Dividende aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds und einer hohen Investitionsquote von 10% des Umsatzes noch angemessen. Aus Sicht der SdK bestünde jedoch auch ohne weiteres Raum für eine höhere Ausschüttung.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft befindet sich auf einem positiven Weg und ist sehr gut durch das Krisenjahr 2008/2009 gekommen. Die Gesellschaft ist hochprofitabel und erscheint für die Zukunft in einem attraktiven Markt sehr gut aufgestellt zu sein. Die Sinnhaftigkeit des Vorhaltens signifikanter liquider Mittel ist jedoch aus SdK-Sicht gesondert zu begründen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung.
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen. Der Aufsichtsrat scheint in fünf Sitzungen und in mehreren Ausschusssitzungen seine Aufsichtspflichten stets vollumfänglich erfüllt zu haben und scheint darüber hinaus dem Vorstand bei wichtigen strategischen Fragen beratend zur Seite gestanden zu haben.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung.
Begründung: Die KPMG AG ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Es spricht nichts gegen eine Wahl dieser zum Konzernabschlussprüfer.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft ist mit einer Eigenkapitalquote von ca. 70% und liquiden Mitteln von fast 200 Mio. € zum Geschäftsjahresende sehr gut kapitalisiert. Die SdK würde allerdings, falls keine renditeträchtigeren Projekte bzw. Übernahmemöglichkeiten gefunden werden können, eine erhöhte Dividendenzahlung gegenüber dem Aktienrückkauf bevorzugen.

TOP 7
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Herr Dr. Kaschke ist Mitglied des Vorstands des Großaktionärs (>25%) und bisheriger Vorstandsvorsitzender der Carl Zeiss Meditec AG. Die fachliche Qualifikation von Herrn Dr. Kaschke erscheint diesen zu einem geeigneten Kandidaten zu machen. Da Herr Dr. Kaschke 2008 nur für kurze Zeit vom Aufsichtsrat in den Vorstand gewechselt ist, spricht nun nichts gegen eine Rückkehr an seinen vorhergehenden Posten. Es handelt sich in diesem Fall somit um eine gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex so genannte begründete und für die SdK nachvollziehbare Ausnahme.

TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Zustimmung.
Begründung: Es spricht nichts gegen eine Anpassung der Satzung an die im Zuge der Einführung des ARUGs geltenden gesetzlichen Richtlinien. Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus Sicht der SdK unproblematisch.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.