Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 14.01.10



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a.o. Hauptversammlung der BGI EcoTech AG am 14.01.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten d er SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2010/I)

Zustimmung
Begründung: Der Ausschluss des Bezugsrecht für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen in dieser Höhe ist normalerweise abzulehnen. Das Unternehmen befindet sich hingegen in einer Sanierungssituation. Wenn die Kapitalerhöhungen nicht gemacht würden, würde für die Aktionäre wohl nur eine wertlose Hülle verbleiben. Jetzt ist die Ralos gekauft - und sie muss auch bezahlt werden können. Wenn nicht, drehen die Verbindlichkeiten der BGI in kurzer Zeit die Luft ab.

TOP 2
Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2010/II)

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 1

TOP 3
Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren neuen Genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2010/III)

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 1

TOP 4
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten mit oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechten mit Bezugsrechtsausschluss

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 1

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 1

TOP 6
Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen, Schaffung eines bedingten Kapitals zur Bedienung der Aktienoptionen und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen das missbrauchsanfällige Instrument „Aktienoption“ ab und fordert stattdessen die Hergabe von Aktien, für Mitarbeiter gerne mit einem angemessenen Abschlag.

TOP 7
Beschlussfassung über einen Segmentwechsel

Zustimmung
Begründung: Für die Börsenzulassung muss die Transparenz auch börsenseitig eingehalten werden, das kann den Aktionär nur freuen.

TOP 8
Satzungsänderungen einschließlich Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstands

Zustimmung
Begründung: Der überwiegende Teil der vorgeschlagenen Satzungsänderungen ist sinnvoll und teilweise zwingend, die Ausgestaltung der Aufsichtsratsbezüge ist hingegen nicht zustimmungsfähig.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.