Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.01.10



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Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 21. Januar 2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ThyssenKrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September 2009, der Lageberichte der ThyssenKrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008/2009, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schlägt vor, trotz eines Verlustes von € 1,87 Mrd. bzw. € 4,01 je Aktie eine Dividende von € 0,30 je Aktie zu zahlen. Die Weltwirtschaftskrise hat starke Spuren durch drastisch verminderten Umsatz- und Auftragseingang hinterlassen. Die Zahlung der Dividende aus der Substanz ist nur zu verantworten, wenn Vorstand und Aufsichtsrat davon ausgehen, im laufenden Geschäftsjahr wieder einen Gewinn zu erzielen. Da der Operating Cash Flow mit unverändert € 3,7 Mrd. im Geschäftsjahr erwirtschaftet wurde, ist die Zahlung dieser Basisdividende gerade noch zu verantworten.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der drastische Einbruch im Auftrags- und Umsatzeingang war sicherlich nicht in dem Ausmaße vorherzusehen. Der Vorstand hat ein umfangreiches Maßnahmeprogramm initiiert, um der Krise wirksam gegenzusteuern. Dazu gehört auch die Portfolio-Optimierung. Aus diesem Grunde empfehlen wir die Entlastung des Vorstandes.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich hat der Aufsichtsrat in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand das Maßnahmenprogramm gegen die Krise unterstützt und die Kostenreduzierungen und Restrukturierungen mitgetragen, so dass nunmehr, sobald die Konjunktur sich wieder verbessert, positive Ergebnisse erwartet werden können.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Positiv ist, dass ThyssenKrupp ihre Beschlussfassung zur Vergütung der Mitglieder des Vorstandes der Hauptversammlung vorlegt, da die Ergebnisse sowohl im Interesse der Aktionäre als auch des Unternehmens und seiner Vorstandsmitglieder einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Da dies zum Einladungszeitpunkt noch nicht vorlag, sondern auf der Hauptversammlung präsentiert wird, gibt es kein abschließendes Urteil.
Vorläufig halten wir das dargestellte Vergütungssystem mit Fixum, Tantieme, Vergütungen mit langfristiger Anreizwirkung sowie Pensionen für richtig und zeitgemäß. Die Höhe des Fixums und der Pensionen halten wir für angemessen.
Bezüglich der Nebenleistungen scheint es noch Sachbezüge zu geben, die sich auf Immobiliennutzungen beziehen. Soweit dies auch auf ehemalige Vorstandsmitglieder zutrifft, ist es zu akzeptieren. Für zukünftige Vorstandsmitglieder halten wir dies nicht für zeitgemäß.
Bezüglich der Tantieme sind die Grundbezüge hinsichtlich der Kennzahlen EBT und ROCE gut. Es muss noch hinterfragt werden, welche außerordentlichen Ereignisse bei der Tantiemenfestsetzung außer Ansatz bleiben, und ob auch diese Position mit einem Cap versehen ist.
Bedenken haben wir bei der Ermittlung der Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung, obwohl diese mit einem Cap versehen ist. Die Bedenken beziehen sich darauf, dass die so genannten Wertrechte zwar keine Aktienoptionen darstellen, sich aber am Aktienkurs orientieren. Wir sind der Überzeugung (und das zeigt auch das vergangene Geschäftsjahr), dass der Vorstand auf den Kursverlauf zwar aufgrund der Lieferung guter Zahlen Einfluss hat, nicht jedoch aufgrund der Weltkonjunktur, so dass in diesem Punkt eine objektivere Bemessungsgrundlage gefunden werden sollte.

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten sind bereits zum Großteil im Aufsichtsrat vertreten. Unter anderem wurden der Mix sowie die Internationalität gut berücksichtigt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Die KPMG wird erneut zum Abschlussprüfer vorgeschlagen. Es liegen keine Kenntnisse vor, die gegen eine Zustimmung sprechen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Die hohen Verluste des Vorjahres sowie das anspruchsvolle Investitionsprogramm erlauben es derzeit nicht, an den Erwerb eigener Aktien zu denken, so dass diese gesetzliche Regelung derzeit nicht Aktionären nicht als Standard vorgeschlagen werden sollte.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Da wir bereits bei Punkt 8 die Ablehnung empfohlen haben, muss dieser Punkt ebenso abgelehnt werden.
Darüber hinaus sind wir als SdK der Auffassung, dass Eigenkapitalderivate nicht zum Erwerb eigener Aktien eingesetzt werden sollen, da diese auch Risiken beinhalten.

TOP 10
Beschlussfassung über Satzungsanpassungen an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Der Gesellschaft wird es ermöglicht, nach Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen (Verabschiedung ARUG) die HV auch digital zu verbreiten.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.