Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.12.09



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Hauptversammlung der Fortec Elektronic AG am 17.12.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2009 und des Lageberichts für die Aktiengesellschaft, sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2009 und den Konzernlagebericht mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Vom erwirtschafteten Konzernergebnis je Aktie (nach Steuern) in Höhe von 53 Cent soll eine Dividende von 30 Cent je Aktie, wie auch im Vorjahr, ausgeschüttet werden. Es handelt sich um einen insgesamt konstruktiven Vorschlag.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Berichtsjahr erneut erfolgreich gearbeitet. Auch im 25. Geschäftsjahr wurde in Folge wieder ein Gewinn erwirtschaftet. Ausserdem ist das Unternehmen gut gerüstet für die Zukunft.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr erneut insbesondere die erfolgreiche Arbeit des Vorstands in jeder Hinsicht unterstützt und strategisch begleitet und den Vorstand ausreichend kontrolliert.

TOP 5
Satzungsanpassung aufgrund des ARUG

Zustimmung
Begründung: Die vorgesehenen Satzungsänderungen nach Maßgabe des Gesetzes der Aktionärsrichtlinie (ARUG) dürften grundsätzlich auch im Interesse der Kleinaktionäre sein. Es soll dabei vor allem auch um eine Erleichterung der Stimmrechtsausübung gehen.

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl zum Aufsichtsrat von Herrn Höfer (Wiederwahl) und Herrn Weitholz bestehen keine Bedenken, sie sind gut geeignet für die Aufgabe.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Frau WP Deffner als Abschlussprüferin und Konzernabschlussprüferin bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.