Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.09.09



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Hauptversammlung der Mobotix AG am 30.09.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2009, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2009

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Ausschüttung liegt mit 1,00 € je Aktie doppelt so hoch wie im Vorjahr und angesichts eines Konzerngewinns je Aktie von 1,70 € auch in der von der SdK empfohlenen Bandbreite einer Ausschüttung von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2009

Zustimmung
Begründung: 2009 erfolgte eine Umsatzsteigerung von ca. 27 % und eine Gewinnsteigerung um ca. 50 %. Damit hat der Vorstand ein hervorragendes Ergebnis abgeliefert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2009

Zustimmung
Begründung: Die Beratung des Vorstands ist nicht zu beanstanden. Daneben hat der Aufsichtsrat eigene Prüfungen der Verwaltung vorgenommen. An der Arbeit des Aufsichtsrats gibt es keine Beanstandungen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Satzungsänderung zur Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und zur Anpassung der Zusammensetzung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Umzug der Gesellschaft an den neuen Produktionsstandort ist sinnvoll. Die Satzungsänderung über die Zusammensetzung des Vorstands ist nicht zu beanstanden.

TOP 7
Satzungsänderung zur Anpassung an einer Änderung des Aktiengesetzes (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Diese vom Gesetzgeber vorgegebene Satzungsänderung enthält keine Nachteile für die Aktionäre des Streubesitzes.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Aus den meist negativen Erfahrungen lehnen wir diesen Punkt ab. Für den Streubesitz bringt diese Beschlussfassung keinerlei Vorteile.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.