Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.09.09



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Hauptversammlung der Jetter AG am 15.09.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Jetter AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.3.2009, des Lageberichts für die Jetter AG und des Lageberichts für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008/09 sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.3.2009 endende Geschäftsjahr

Zustimmung
Begründung: Trotz erheblicher Schwierigkeiten an den Märkten hat das Unternehmen ein hervorragendes Ergebnis erzielt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.3.2009 endende Geschäftsjahr

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Kontrolle und Beratung des Vorstands nachgekommen. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/10

Zustimmung
Begründung: Gegen den Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des bisherigen Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden, daher stimmen wir der Wiederwahl zu.

TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine Anpassung an ein neues Gesetz (ARUG), damit sind keine Nachteile für den Streubesitz verbunden.

TOP 7
Beschlussfassung nach dem Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) vom 12. August 2008 und Änderung der Satzung der Gesellschaft

Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine Anpassung an das Risikobegrenzungsgesetz; damit sind keine Nachteile für den Streubesitz verbunden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.