Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.08.09



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Hauptversammlung der Masterflex AG am 11. August 2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§ 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen stand durch die gravierenden Managementfehler in den vergangenen Jahren kurz vor der Insolvenz. Wertberichtigungen und Abschreibungen für Tochtergesellschaften haben zu einem Verlust von 26,7 Mio. Euro geführt. Zu viele Expansionen lagen außerhalb des erfolgreich operierenden Kernbereichs. Seit einem Jahr bemühen sich der neue Vorstandsvorsitzende und der neue Finanzvorstand durch einschneidende Restrukturierungsmaßnahmen die Gesellschaft wieder nach vorne zu bringen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Der AR ist für die derzeitige finanzielle Misere der Gesellschaft maßgeblich mitverantwortlich, die auch bei den Kapitalanlegern wegen Ausfall der Dividende zu Einschnitten führt.

TOP 4
Wahl des Nachfolgers für ein Aufsichtsratsmitglied

Zustimmung
Begründung: Gegen die Nachwahl von Herrn Dipl.-Kfm. Georg van Hall, Kerken, in den AR gibt es keine Einwände.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag, die MBT Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lohne, zum Abschlussprüfer zu wählen, schließt sich die SdK an, weil keine Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit des Prüfers bestehen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien liegt nach Art und Umfang im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sie ist allgemein als Vorratsbeschluss üblich und ermöglicht Gestaltungen bei positivem Geschäftsverlauf.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (a) in § 16 (Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung) und (b) in § 17 (Teilnahme an der Hauptversammlung) in vorsorglicher Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Zustimmung
Begründung: Die Änderungen der Satzung im Rahmen der ARUG sind nicht zum maßgeblichen Nachteil der Aktionäre.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung von § 4 Absatz 5 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Das beantragte neue Kapital ist geboten, um die finanzielle Grundlage zu verbessern und zu einer flexibleren Handlungsfähigkeit zu kommen. Die durch die hohe Verschuldung angelaufenen Fremdkapitalkosten könnten gesenkt bzw. Umschuldungen ermöglicht werden. Der Ausschluss des Bezugsrechts stellt für den Aktionär in dieser Situation kein Nachteil dar, weil er sich sicher zurückhalten wird.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und zum Bezugsrechtsausschluss sowie gleichzeitige Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Ergänzung von § 4 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Ermächtigung ist nach Art und Umfang im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig und allgemein üblich und wird als Vorratsbeschluss verstanden. Sie erhöht den Handlungsspielraum des Verwaltung in sinnvoller Weise.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.