Hauptversammlung der Schwarz Pharma AG am 08.07.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern,
des Erläuternden Berichts des Vorstands zu übernahmerelevanten Angaben sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Ablehnung
Begründung: Ein Gewinn wurde nicht erzielt. Vielmehr musste eine Sonderabschreibung von 15,6 Mio. EUR vorgenommen werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Die Kontrolle des Unternehmens im Rahmen der Restrukturierung durch UCB war effizient. Am schlechten operativen Ergebnis trägt der Aufsichtsrat keine Mitverantwortung. Sein Bericht ist ausführlich und
aussagekräftig.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: PWC ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der
SCHWARZ PHARMA AG auf die UCB SP GmbH, Monheim, als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz
Ablehnung
Begründung: Hier wird der durchschnittliche Börsenkurs der letzten 3 Monate vor Bekanntgabe des Squeeze Out geboten. In der Unternehmensbewertung wird aufgezeigt, dass die Gesellschaft nichts mehr wert sei. Dieses ist nicht richtig. - Die SdK wendet sich grundsätzlich gegen die Zwangsenteignung der Aktionäre durch einen Squeeze Out.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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