Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.07.09



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Hauptversammlung der Schwarz Pharma AG am 08.07.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Erläuternden Berichts des Vorstands zu übernahmerelevanten Angaben sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Ein Gewinn wurde nicht erzielt. Vielmehr musste eine Sonderabschreibung von 15,6 Mio. EUR vorgenommen werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Die Kontrolle des Unternehmens im Rahmen der Restrukturierung durch UCB war effizient. Am schlechten operativen Ergebnis trägt der Aufsichtsrat keine Mitverantwortung. Sein Bericht ist ausführlich und aussagekräftig.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: PWC ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der SCHWARZ PHARMA AG auf die UCB SP GmbH, Monheim, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz

Ablehnung
Begründung: Hier wird der durchschnittliche Börsenkurs der letzten 3 Monate vor Bekanntgabe des Squeeze Out geboten. In der Unternehmensbewertung wird aufgezeigt, dass die Gesellschaft nichts mehr wert sei. Dieses ist nicht richtig. - Die SdK wendet sich grundsätzlich gegen die Zwangsenteignung der Aktionäre durch einen Squeeze Out.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.