Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.06.09



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Hauptversammlung der Triumph Adler AG am 10.06.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und eines Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: 2008 war ein schlechtes Jahr für TA. Teilweise hat dies der Vorstand zu verantworten.
Die operativen Vertriebsziele des Vorstandes wurden nicht erreicht. Anstatt eines geplantes Umsatzwachstums ging der Umsatz um 7,2 % zurück. Auch das Ergebnis vor Steuern ging im Vergleich zum Vorjahr zurück. Es gingen Marktanteile verloren. Dubiose Machenschaften bei einer Tochtergesellschaft wurden spät bemerkt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Vorstandes erscheint vollständig. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion gewissenhaft ausgefüllt hat.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der PWC zum Abschlussprüfer sprechen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Die Ermächtigung soll ermöglichen, dass die Gesellschaft eigene Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger verkauft. Bei der gegebenen Aktionärsstruktur ist dies jedoch illusorisch und nicht nachvollziehbar. Der Großaktionär Kyocera hält bereits mehr als 93 % des Aktienkapitals.
Die Firmenliquidität sollte besser für Maßnahmen zur Ertragsverbesserung verwendet werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres

Ablehnung
Begründung: Es ist kein nachvollziehbarer Grund bekannt, das bisher mit dem Kalenderjahr übereinstimmende Geschäftsjahr zu ändern.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.