Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.06.09



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Hauptversammlung der Capital Stage AG am 24.06.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Capital Stage AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2008, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und seines erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Die Liquiditätslage erlaubt es, eine Ausschüttung an die Aktionäre vorzunehmen!

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Obwohl der Vorstand als AR bei der ANTEC fungierte, hat er die Insolvenz und damit eine vollständige Wertberichtigung nicht kommen sehen bzw. verhindern können.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Noch offen - gegebenenfalls Ablehnung
Begründung: Bzgl. der ANTEC Insolvenz an der die Capital Stage AG mit 23,6% beteiligt ist, ist zu hinterfragen ob der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten vernachlässigt hat oder unvollständig vom Vorstand informiert worden ist. Von der Beantwortung der Frage wird die Entlastung abhängig gemacht.

TOP 5
Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Die Vergütung entspricht dem Minimalen, was die Satzung zulässt.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um den üblichen Vorratsbeschluss, der bei Capital Stage Sinn macht.

TOP 8 < br> Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung!
Begründung: Es liegen Gründe für eine Ablehnung des neu zu wählenden WP, die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft in München, vor! In der Vergangenheit wurden bei der Deloitte & Touche GmbH mehrfach Verstöße festgestellt, mit der sich die Wirtschaftsprüferkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigen musste. Des weiteren verursacht eine in München ansässige Wirtschaftsprüfergesellschaft höhere Kosten. Auch ist nicht nachvollziehbar, weshalb nach kurzer Zeit der Wirtschaftsprüfer erneut gewechselt werden sollte. Die SdK schlägt die Wirtschaftsprüfergesellschaft Hansa-Partner als Wirtschaftsprüfer vor!

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.