Hauptversammlung der VBH Holding AG am 10.06.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2008, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2008, der Lageberichte der VBH Holding AG und
des Konzerns sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2008 und des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres
2008 der VBH Holding AG
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttungsquote wurde von 22 % auf 35 % gesteigert. Sie liegt zwar immer noch unter 40 %, ist aber angesichts des wirtschaftlichen Umfeldes vertretbar. Darüber hinaus wird die Dividende von 0,15 Cent auf 0,19 Cent erhöht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gut gearbeitet, der Umsatz wurde gesteigert, die Dividende wird erhöht. Ausserdem ist das Unternehmen gut aufgestellt für die Zukunft.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut überwacht und beraten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu
deren Verwendung
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um einen Vorratsbeschluss.
Durch die Konsolidierung der Branche können sich Akquisitionsmöglichkeiten ergeben.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der
Möglichkeit der Bar– und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende
Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Es besteht die Möglichkeit, gegebenenfalls die Konsolidierungsphase aktiv zu begleiten.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine Anpassung an gesetzliche Regelungen.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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