Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.06.09



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG am 04.06.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Lloyd Fonds AG, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008 sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat zwar zum ersten Mal einen Verlust verbuchen müssen, nach ihren Angaben haben sie aber auf den dramatische Nachfragerückgang nach Fonds ab Mitte September 2008 mit Restrukturierungsmaßnahmen und Kostensenkungen reagiert. Nach ihren Aussagen werden 60% der Kosten in 2009 durch laufende Einnahmen gedeckt und es genügt ein Platzierungsvolumen von nur noch € 150 Mio. um das break even zu erreichen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit ersichtlich, seinen Verpflichtungen zur Überwachung und strategischen Beratung des Vorstands nachgekommen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die Satzung soll an die neuen Bestimmungen der ARUG angepasst werden, die voraussichtlich am 01.11.09 in Kraft treten

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und Beschluss über den Ausschluss des Bezugsrechts bei bestimmten Fällen der Veräußerung

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft sollte die vorhandene Liquidität dazu benutzen, die wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu überstehen und das langfristige Überleben der Gesellschaft zu gewährleisten. Ein Aktienrückkauf könnte nur dem kurzfristigen Interesse der Aktionäre dienen, wenn dadurch der Aktienkurs anstiege. Für etwaige Unternehmenserwerbe steht ein ausreichendes genehmigtes Kapital zur Verfügung.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.