Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.09



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Hauptversammlung der Teutoburger Wald-Eisenbahn AG am 26.06.09

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für die Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrates.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Augenscheinlich leitet der Vorstand die Gesellschaft ausschließlich zum Wohle der Muttergesellschaft und hat in den letzten Jahren weder die Interessen der AG noch ein auskömmliches Ergebnis im Auge gehabt, geschweige denn für ein entsprechend positives Ergebnis gesorgt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Augenscheinlich kontrollierte der AR den Vorstand keinesfalls ausreichend, um die Geschäftsinteressen der Muttergesellschaft ausreichend von der beherrschten Gesellschaft zu trennen. Im Falle von Herrn Wixforth kommen noch die Fehler im GB zu seiner AR-Tätigkeit bei anderen Gesellschaften hinzu.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Es spricht im Moment augenscheinlich nichts gegen eine Beauftragung der KPMG als Abschlussprüfer.

TOP 5
Satzungsänderung zur Anpassung der Satzung an § 123 Absatz 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG)

Zustimmung
Begründung: Bei dem TOP handelt es sich um eine Satzungsanpassung an geltendes Recht.

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 179a AktG zum Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrages zwischen der Gesellschaft als Verkäufer und der Veolia Cargo Deutschland GmbH, Dortmund sowie der Farge-Vegesacker Eisenbahn-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen als Käufer

Ablehnung
Begründung: Dieser Vertrag, der effektiv die Ausgliederung des Geschäftsbetriebes in eine der Muttergesellschaft nahestehende Gesellschaft zu Folge haben würde, schient ausschließlich zum Wohle der Muttergesellschaft ausgehandelt worden zu sein – weder ist eine nachvollziehbare Kaufpreisentstehung dargestellt, noch spricht die Argumentation für eine wohlfeile Behandlung der Minderheitsaktionäre der TWE.

TOP 7
Verschiedenes

Keine Abstimmung erforderlich.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.