Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.06.09



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Hauptversammlung der Evotec AG am 04.06.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec AG zum 31. Dezember 2008, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es durch verschiedene Kooperationsverträge gelungen, einige Meilensteinzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe zu erzielen. Dadurch ist die Liquidität für die vorhandenen und die weiteren Forschungsprojekte bis 2012 gewährleistet. Weitere vertragliche Meilensteinzahlungen und Umsatzbeteiligungen wurden mit verschiedenen Pharma-Konzernen ausgehandelt, aus denen sich bis zu 300 Mio. US-Dollar für die Evotec AG erschließen können. Auf der Hauptversammlung ist der in 2008 erneute Anstieg des operativen Verlustes kritisch zu hinterfragen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollaufgaben wahrgenommen. Des Weiteren tragen die AR-Mitglieder durch Einbringen ihres Fachwissen zum Erfolg der Gesellschaft bei. Auch wenn der Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden sehr kurz ausgefallen ist, gibt es keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der KPMG als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gibt es keine Einwände.

TOP 5
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Personen für die Wahl in den Aufsichtsrat bringen die erforderliche fachliche Qualifikation mit.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Änderung von § 5 Absatz 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2009)

Zustimmung
Begründung: Die Besonderheit bei der Evotec AG ist, dass die Forschungsarbeiten sehr kostenintensiv sind und die Gesellschaft erst in finanzielle Vorleistung treten muss, bevor Erträge erwirtschaftet werden können. Die Erträge werden derzeit überwiegend und erfolgreich über die sogenannten Meilensteinzahlungen mit den jeweiligen Vertragspartnern erzielt. Erst wenn ein Forschungsprodukt Marktreife erreicht, wird Evotec richtig profitieren können. Insofern ist eine weitere Finanzierung der zwingend erforderlichen Forschungsarbeit über eine Kapitalerhöhung ein geeignetes Mittel der Kapitalbeschaffung. In der Vergangenheit wurde zudem das Instrument „Genehmigtes Kapital“ durch die Verwaltung in vertrauenswürdiger Art und Weise genutzt.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals V

Zustimmung
Begründung: Bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen gelten die unter TOP 8 genannten Gründe analog.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Änderung der Ausübungszeiträume der Aktienoptionsprogramme 2005, 2007 und 2008

Zustimmung
Begründung: Auch wenn die SdK Aktienoptionsprogrammen grundsätzlich kritisch gegenübersteht, ist die vorgeschlagene Änderung der Ausübungsfristen für die bestehenden Aktienoptionsprogramme unproblematisch.

TOP 9
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 12 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats)

Enthaltung
Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung, trotz einem erneut erzielten operativen Verlust eine Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung vorzunehmen, wird von der SdK als bedenklich angesehen, auch wenn einzelne AR-Mitglieder durch Einbringen ihres Fachwissen und deren gute Geschäftsverbindungen zum Erfolg der Gesellschaft besonders beigetragen haben.

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft benötigt ihre Mittel sowie ggf. zusätzliches Kapital für das operative Geschäft und sollte demzufolge keine Aktienrückkäufe vornehmen. Des Weiteren handelt es sich in diesem Fall wie in den Vorjahren wahrscheinlich um einen reinen Vorratsbeschluss.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.