Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.09



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Hauptversammlung der TFG Capital AG am 15.05.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008 und des Berichts des Aufsichtsrates.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Die TFG arbeitet an einer neuen Unternehmensstrategie und befindet sich derzeit im Prozess der Restrukturierung. Das Ziel wurde in 2008 durch den neuen Vorstand Treichel konsequent verfolgt und wird fortgesetzt. Die hohen Steuerverbindlichkeiten 1999 - 2001 von 5,7 Mio. (Bilanzansatz 2,9 Mio.) verhindern die Verwendung der zur Verfügung stehenden Liquidität zur Zahlung einer Dividende.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Restrukturierung unterstützt. Der Bericht des Aufsichtsrats ist aussagekräftig.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Die WP Gesellschaft ist geeignet die Prüfung vorzunehmen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens und Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Beschränkungen des UBGG sollen wegfallen. Dieses eröffnet der Gesellschaft neue Chancen. Es ist aber auf der HV zu hinterfragen, welche steuerlichen Risiken sich aus Änderung ergeben und ob das zugrundeliegende Gutachten eine ausreichende Grundlage zur Haftungsabsicherung bietet. Ggf. ist eine Erklärung des zuständigen Finanzamtes einzufordern.

TOP 7
Vollständige Neufassung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die Satzung spiegelt die veränderten Sachverhalte wider. Jedoch ist § 13 Abs. 1 der Satzung unangemessen. Im Rahmen eines Gegenantrages sollte auf der HV beschlossen werden, dass die HV maximal im Umkreis von 30 km vom Sitz der Gesellschaft oder am Sitz der Gesellschaft stattfindet.

TOP 8
Satzungsänderungen im Hinblick auf das Aktionärsrichtlinieumsetzungsgesetz – ARUG

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung entspricht den gesetzlichen Änderungen

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung

Ablehnung
Begründung: Die SdK wendet sich grundsätzlich gegen variable Vergütungen, da diese kurzfristige Unternehmensziele verfolgen lassen. Auch ist der AR nicht für die operative Geschäftstätigkeit verantwortlich, die eine variable Vergütung rechtfertigt. Da die TFG einen Bilanzverlust ausweist ist heute sowie in Zukunft, nicht mit einer variablen Vergütung zu rechnen, so dass die Gesellschaft von der Beschlussvorlage absehen sollte.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.