Hauptversammlung der Linde AG am 15. Mai 2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, der Lageberichte für die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird von 1,70 € auf 1,80 € je Aktie erhöht. Sie erreicht damit 42 % des Ergebnisses. In Anbetracht der Krise und den hohen Schulden des Unternehmens aus der Akquisition von BOC vor 3 Jahren wird dieser Ausschüttung zugestimmt.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die Integration mit BOC scheint zu gelingen. Das Unternehmen wurde sinnvoll weiterentwickelt. Es bestehen keine Bedenken, die Mitglieder des Vorstands zu entlasten.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats legt dar, dass der AR seine Aufgaben erfüllt hat. Dafür spricht auch die Entwicklung des Unternehmens im Berichtsjahr.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Informationen bekannt geworden, die gegen die Wahl der KPMG sprechen.
TOP 6
Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Die Aufzählung aller denkbaren Möglichkeiten zur Verwendung eigener Aktien, ohne dass der Vorstand ausführt, ob er überhaupt Aktien zurückkaufen möchte und gfls. für welchen Zweck, wirkt störend. Gleichzeitig benötigt das Unternehmen Liquidität, um seine hohen Schulden zu tilgen. Für die Bedienung von Incentive Programmen, deren Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, steht ein genehmigtes Kapital zur Verfügung.. Aus diesen Gründen wird der Beschlussvorschlag abgelehnt.
TOP 7
Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsanleihen
Zustimmung
Begründung: Da die Ermächtigung voll ausgenutzt wurde, kann diese gestrichen werden.
TOP 8
Anpassung der Satzung an ARUG
Zustimmung
Begründung: Diese Anpassung der Satzung entspricht der neuen Gesetzgebung und ist sinnvoll für die Aktionäre. ( Bild- und Tonübertragung der HV )
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|