Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.09



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Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA am 08.05.2009 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.



Da sich alle Stammaktien im Besitz der Familie Dräger befinden und die familienfremden Aktionäre ausschließlich über stimmrechtslose Vorzugsaktien verfügen, sind Abstimmungsvorschläge grundsätzlich irrelevant. Nachfolgend wird aufgezeigt wie die SdK abstimmen würde, wenn die Gesellschaft die von der SdK ungeliebten Vorzugsaktien abschaffte und durch Stämme ersetzte.

TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2008, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, der Lageberichte für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des freiwilligen erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

Ablehnung
Begründung: Bei einem Rückgang des Gewinns pro Aktie von ca.30% gegenüber Vorjahr soll die Ausschüttung für die Vorzugsaktien um ca. 36% zurückgenommen werden. Dies reduziert die traditionell schon immer niedrige Ausschüttungsquote auf nur noch 12,5 %. Die SdK fordert prinzipiell eine Ausschüttungsquote von um die 50%. Hier wird zu viel Sicherheit zu Lasten der Aktionäre betrieben. Berücksichtigt man einen gleichzeitigen Anstieg der Festgehälter der amtierenden Vorstandsmitglieder um 23 %, dann kann der Dividendenvorschlag nicht überzeugen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in einem schwierigen wirtschaftlichen Jahr den Konzernumsatz um fast 6 % gesteigert. Das EBIT ging dagegen um gut 14 % zurück. Dies beruht u.a. auf dem relativ starken Euro und Verschiebungen zu Produkten mit schwächeren Margen. Hinzu kommen Einmaleffekte durch die Konzernneuausrichtung, die insgesamt aber positiv zu werten ist. Durch sie werden weitere Servicebereiche unter dem Dach der KGaA als Shared Services zusammengefasst und lassen Synergieeffekte für die Zukunft erwarten. Der Bereich Medizintechnik wurde neu gegliedert, Hierarchien wurden abgebaut, die Vertriebsstruktur regionalisiert. Auch wenn nicht alle Ziele erreicht werden konnten, hatte der in 2008 neu formierte Vorstand insgesamt einen akzeptablen Start.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Er hat seine Kontrollfunktion gerade in der Zeit wichtiger Strukturveränderungen gewissenhaft ausgefüllt und den Vorstand mit seinem Rat unterstützt. Der Bericht des Aufsichtsrates ist vollständig und gibt ein ausführliches Bild von der Arbeit des Aufsichtsrates und der Ausschüsse wieder. Jedoch sollte der Aufsichtsrat künftig eine Einzelveröffentlichung der Vorstandsgehälter durchführen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrates soll auf € 225857,50 festgesetzt werden. Die Gesamtvergütung des Vorjahres betrug € 310360,-. Dieser Rückgang trägt dem Geschäftsergebnis Rechnung und ist daher zu begrüßen. Kritisiert wird, dass der AR nach wie vor einen ergebnisanhängigen Vergütungsanteil erhält.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Vorzugsaktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechtes bei der Verwendung

Ablehnung
Begründung: Gleichlautende oder ähnliche Beschlüsse in den Vorjahren waren nicht umgesetzt worden. Die Möglichkeit zum Erwerb eigener Vorzugsaktien als reiner Vorratsbeschluss wird abgelehnt. Außerdem widerspricht der TOP inhaltlich dem nachfolgenden TOP 7: Benötigt die Gesellschaft neues Kapital, dann verbietet sich ein Aktien(rück)kauf.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Gleichlautende oder ähnliche Beschlüsse in den Vorjahren waren nicht umgesetzt worden. Die Möglichkeit eines genehmigten Kapitals zur flexiblen Beschaffung von Eigenkapital ist nicht generell abzulehnen. Sie widerspricht aber inhaltlich dem TOP 6: Verfügt die Gesellschaft über genügend Liquidität, um eigene Aktien zurückzukaufen, dann bedarf es keines neuen Kapitals. Die SdK lehnt darüber hinaus den Umfang des Genehmigten Kapitals im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (50% des Grundkapitals) als unangemessen hoch ab.

TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung, Teilnahme an und Übertragung der Hauptversammlung sowie zur Erteilung von Vollmachten für Die Ausübung des Stimmrechts in Anpassung an das bevorstehende Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Da es sich bei den vorliegenden Punkten nur um überwiegend redaktionelle Änderungen handelt, kommen die generellen Bedenken der SdK zum ARUG nicht zum Tragen.

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die gegen eine Beauftragung der PwC AG sprechen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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