Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.05.09



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Hauptversammlung der adidas AG am 07.05.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für die adidas AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet 15 % des Jahresüberschusses aus. Damit befindet sich der Vorschlag am untersten Ende der Dividendenpolitik des Unternehmens, die eine Ausschüttung von 15 bis 25 % des Konzerngewinns vorsieht. Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung zwischen 40 und 60 % des Jahresüberschusses. Vorliegend ist es jedoch so, dass die Gesellschaft zum einen im vergangenen Jahr ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt hat und zum anderen die gestiegenen Nettofinanzverbindlichkeiten reduzieren möchte. Vor diesem Hintergrund erscheint der Gewinnverwendungsvorschlag angemessen. Die SdK wird daher zustimmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr gute Arbeit geleistet. Die Entlastung kann ihm erteilt werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Gleiches gilt für den Aufsichtsrat.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Personen bestehen keine Bedenken. Die SdK wird daher der Wahl zustimmen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Abs. 2 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Hier geht es um einen Beschluss, der die Ausübung des Stimmrechts regelt. Gegen diesen ist nichts einzuwenden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 22 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist der Ansicht, dass die aktuelle Rechtslage auch ohne eine entsprechende Satzungsbestimmung die ordnungsgemäße Durchführung der HV ermöglicht. Eine solche Regelung ist damit überflüssig.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Hier soll das alte Genehmigte Kapital (GK), das zu einer Barkapitalerhöhung in Höhe von ca. 64. Mio. Euro berechtigt, aufgehoben werden und durch ein neues GK in Höhe von 50 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 5 Jahren ersetzt werden. Das gezeichnete Kapital beläuft sich aktuell auf 193,5 Mio. Euro, so dass das GK eine Ermächtigung darstellt, das Kapital der Gesellschaft um ca. 26 % zu erhöhen. Hiergegen ist nichts einzuwenden, zumal grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren ist.

TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Hier wird ein GK in Höhe von 12. Mio. Euro aufgehoben und ein neues von 25 Mio. Euro geschaffen. Dieses berechtigt aber nur zur Sacheinlagen. Insgesamt (TOP 8 und 9) ist damit ein Genehmigtes Kapital von knapp 40 % geschaffen worden. Da das Bezugsrecht für die Barkapitalerhöhung gewährt wird, kann dem Vorschlag zugestimmt werden.

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Zustimmung
Begründung: Adidas hat in der Vergangenheit von dieser Möglichkeit sachgerecht Gebrauch gemacht und ist auch zukünftig in der Lage davon Gebrauch zu machen. Dem sonst üblichen Beschlussvorschlag kann zugestimmt werden.

TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Zwar hat die SdK grds. Bedenken, dass das Unternehmen auch in Derivaten auf ihre eigenen Aktien handeln kann, doch hat sich dieses Vorgehen mittlerweile durchgesetzt und hat in der Tat Vorteile für das Unternehmen. Bisher sind keine Fälle bekannt geworden, wo von dieser Möglichkeit zu Lasten der Aktionäre Gebrauch gemacht wurde. Aus diesem Grund wird dem TOP dennoch zugestimmt.

TOP 12
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der KPMG bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.