Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.04.09



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Hauptversammlung der Escada AG am 28.04.2009 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts (inkl. der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB), des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (inkl. der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Den (ausgeschiedenen) Vorständen Loubier und Rapp ist aus Sicht der SdK keine Entlastung zu erteilen. Beide haben den Niedergang der Escada AG maßgeblich zu verantworten, insbesondere durch nicht nachvollziehbare Unternehmensentscheidungen und eine völlig verfehlte Produktpolitik. So hat die Gesellschaft in Jahren konjunktureller Stärke keine Substanz aufbauen können und muss jetzt in Zeiten der Wirtschaftskrise ums Überleben kämpfen. Dem Finanzvorstand Fürholz sowie den unterjährig neu bestellten Vorständen Dr. Sälzer und Dr. Lackas ist Entlastung zu erteilen. Trotz einer verheerenden Wirtschaftslage und der schwierigen Unternehmenssituation zeigen sie professionelles Krisenmanagement und lösungsorientiertes Handeln. Sollte der von der SdK in der HV gestellte Antrag auf Einzelentlastung abgelehnt werden, sieht sich die SdK gezwungen, den gesamten Vorstand nicht zu entlasten.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Den Aufsichtsräten, die vor Juni 2008 im Amt waren und teilweise immer noch sind, ist aus Sicht der SdK die Entlastung zu verweigern. Sie zeichnen maßgeblich für die verfehlte Besetzung der Vorstandspositionen in der Vergangenheit verantwortlich. Zudem wurde dem Vorstand Loubier eine Vorstandsvergütung von 747.000 Euro für das Geschäftsjahr 2007/2008 zugestanden, eine Vergütung die der Größe des Unternehmens und der Leistung von Herrn Loubier Hohn spottet. Den Aufsichtsräten, die seit Juni 2008 Verantwortung in der schwierigen Unternehmenslage der Escada AG übernommen haben, ist die Entlastung zu gewähren. Sollte der von der SdK in der HV gestellte Antrag auf Einzelentlastung abgelehnt werden, sieht sich die SdK gezwungen, den gesamten Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der AWT Horwath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der Herren Prof. Dr. Pöllath und Herz bestehen keine Einwendungen. Beide sind durch gerichtliche Bestellung im Juni 2008 in den Aufsichtsrat eingetreten und haben damit Verantwortung in einer schwierigen Unternehmensphase übernommen. Die Wahl soll die gerichtliche Bestellung durch ein Aktionärsvotum legitimieren.

TOP 6
Kapitalherabsetzung und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Durch die vorgesehene Kapitalherabsetzung wird der rechnerische Anteil je Aktie am Grundkapital gesenkt und somit wieder eine Ausgabe neuer Aktien in der Nähe des Börsenkurses möglich. Die Kapitalmarktfähigkeit der Gesellschaft wird dadurch gestärkt. Der Maßnahme ist deshalb zuzustimmen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Das vorgeschlagene genehmigte Kapital ermöglicht es der Gesellschaft, ihre Eigenkapitalausstattung kurzfristig zu erhöhen, sofern dies notwendig oder sinnvoll sein sollte. Es handelt sich daher um ein wertvolles Instrument der Unternehmensfinanzierung. Da das bisherige genehmigte Kapital teilweise ausgenutzt wurde, wird der Hauptversammlung ein neues genehmigtes Kapital nebst entsprechender Satzungsänderung vorgeschlagen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.