Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.04.09



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Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 30.04.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes. Der Vorstand legt gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Vorlagen vor:

den festgestellten Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2008, den Lagebericht, den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008, den Konzernlagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Ablehnung
Begründung: Schon wieder wurde die vorgeschlagene Dividendenzahlung nicht verdient. Die Anlehnung an den Free Cash Flow statt an das Konzernergebnis wird von der SdK als nicht nachhaltig abgelehnt. Wir befürchten auch eine Irreführung unerfahrener Aktionäre, die sich von der hohen Dividendenrendite blenden lassen. Es keimt der Verdacht auf, dass sich der Bund als Großaktionär möglicherweise wieder einmal nicht eben vorbildlich verhält.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008.

Zustimmung
Begründung: Neben erschreckenden Skandalmeldungen in Sachen Datensicherheit hatte das Geschäftsjahr durchaus Erfreuliches zu bieten. Besonders zu gefallen wusste die temporäre (?) Trendwende beim Anteil an DSL-Neukunden, eine für die Telekom strategisch wie psychologisch überaus wichtige Kennzahl. Auch die deutliche Steigerung der EBIT-Rendite löst Freude aus. Die Telekom zeigt sich bislang als krisenstabil, erstaunlich krisenstabil. In der Gesamtsicht stimmen wir für die Entlastung, auch im juristischen Bewusstsein, dass die Entlastung bei der Aktiengesellschaft keinen haftungsrechtlichen Vorteil für wider Erwarten doch an den Skandalvorgängen Beteiligte bedeuten würde.

TOP 4
Vertagung der Beschlussfassung über die Entlastung des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Dr. Klaus Zumwinkel für das Geschäftsjahr 2008.

Zustimmung
Begründung: Wenn die Verwaltung dies so vorschlägt, was sehr ungewöhnlich ist, besteht eine starke Vermutung, dass dafür gute Gründe vorliegen, die sich in einem Jahr besser einschätzen lassen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.

Zustimmung
Begründung: Es gelten dieselben Erwägungen wie zu TOP 3.

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes.

Zustimmung
Begründung: Mangels konkreter entgegenstehender Gesichtspunkte stimmen wir zu.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals.

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist gegen reine Vorratsbeschlüsse. Stehen die gegensätzliche Strategien voraussetzenden TOPs \"Erwerb eigener Aktien\" und \"Genehmigtes Kapital\" beide auf der Tagesordnung, lehnt die SdK beide ab.

TOP 8
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27. Juni 2008 ist Herr Jörg Asmussen mit Wirkung zum 1. Juli 2008 und befristet bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. April 2009 an Stelle von Herrn Dr. Thomas Mirow, der sein Amt mit Wirkung zum 30. Juni 2008 niedergelegt hat, zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Herr Jörg Asmussen soll nunmehr durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Zustimmung
Begründung: Herr Asmussen überzeugt als Person. Ob der hinter ihm stehende Großaktionär wirklich die Interessen der Deutschen Telekom im hinreichenden Maße im Auge hat, wird hoffentlich im Rahmen der Hauptversammlung klarer einzuschätzen sein.

TOP 9
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 17. September 2008 ist Herr Dr. Ulrich Schröder mit Wirkung zum 1. Oktober 2008 und befristet bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. April 2009 an Stelle von Frau Ingrid Matthäus-Maier, die ihr Amt mit Wirkung zum 30. September 2008 niedergelegt hat, zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt worden. Herr Dr. Ulrich Schröder soll nunmehr durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Zustimmung
Begründung: Siehe TOP 8.

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Interactive Media CCSP GmbH

Zustimmung
Begründung: Mangels konkreter entgegenstehender Gesichtspunkte stimmen wir zu.

TOP 11
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2004 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2009/I gegen Sacheinlagen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung.

Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 7.

TOP 12
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2006 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2009/II gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter sowie entsprechende Satzungsänderung.

Zustimmung
Begründung: Die Gewährung von Aktien an Mitarbeiter kann ein wirksames Incentive sein. Zu diesem Zweck stimmen wir der Schaffung eines genehmigten Kapitals zu.

TOP 13
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung.

Zustimmung
Begründung: Die SdK ist für die Übertragung von Hauptversammlungen in Bild und Ton.

TOP 14
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung.

Zustimmung
Begründung: Sinnvolle Klarstellung von Formalien.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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