Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.03.09



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Hauptversammlung der Deutsche Beteiligungs AG am 26.03.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2008 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Oktober 2008 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Ausschüttung einer reduzierten Dividende von 0,40 EURO kann zugestimmt werden. Nach sehr guten Jahren mit stark erhöhten Dividenden - einschließlich Sonderdividende - wird trotz Verlustausweis eine reduzierte Dividende vorgeschlagen. Dies ist vertretbar.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Trotz Verlustausweis wurde im vergangenen Geschäftsjahr die vorsichtige - und erfolgreiche - Geschäftspolitik der Vorjahre fortgesetzt und die Gesellschaft verfügt deswegen über eine hervorragende Bilanz.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Trotz Verlustausweis wurde im vergangenen Geschäftsjahr die vorsichtige - und erfolgreiche - Geschäftspolitik der Vorjahre fortgesetzt und die Gesellschaft verfügt deswegen über eine hervorragende Bilanz.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb die vorgeschlagene KPMG nicht gewählt werden soll.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Zustimmung
Begründung: Dem umfangreichen und komplizierten Vorschlag kann zugestimmt werden. Die bisherige Handhabung dieser Instrumente, die Situation der Gesellschaft und die Lage an den Wertpapiermärkten rechtfertigen einen flexiblen Einsatz vor allem des Erwerbs der Aktien.

TOP 7
Satzungsänderungen zur Einberufung, Übertragung und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung sowie zur Erteilung von Vollmachten für die Ausübung des Stimmrechts in Anpassung an das bevorstehende Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb den vorgesehenen Änderungen von Einberufung, Teilnahmeberechtigung, Stimmrecht und Vollmacht und der Übertragung der Hauptversammlung nicht zugestimmt werden sollte.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.