Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.03.09



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Hauptversammlung der MAGIX AG am 04.03.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAGIX AG zum 30. September 2008 nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2008 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MAGIX AG

Zustimmung
Begründung: Angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es vertretbar und richtig, den Bilanzgewinn im Unternehmen zu belassen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat (zumindest) noch einen Jahresüberschuss erzielt. Es ist nichts bekannt, was gegen eine Entlastung des Vorstands spricht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Einwände.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und einen Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Es ist nach wie vor ein Armutszeugnis für die Gesellschaft und ein Skandal, dass das Geld der Aktionäre aus dem Börsengang für den Rückkauf der eigenen Aktien verwendet wird bei weiter fallenden Kursen und nicht in die Entwicklung der Gesellschaft investiert wird.

TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung sowie zur Erteilung von Stimmrechtsvollmachten in Anpassung an das bevorstehende Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Ablehnung
Begründung: Das ARUG ist noch völlig unausgereift. Es werden noch Veränderungen erwartet. Es ist deshalb nicht einzusehen, jetzt bereits im Voraus erleitenden Gehorsam entsprechende Satzungsänderungen vorzunehmen.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Befreiung von Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 27a WpHG in Anpassung an das Risikobegrenzungsgesetz

Ablehnung
Begründung: Es gibt überhaupt keinen Grund diese Mitteilungspflicht auszuschließen. Dies spricht gegen den Transparenzwillen des Vorstands als Großaktionär und ist beunruhigend.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.