Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.02.09



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Hauptversammlung der Kölnische Rückversicherungs-Gesellschaft AG am 27.02.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007 (einschl. des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB), des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007 (einschl. des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Hier kommt lediglich die gesetzliche Mindestdividende nach § 60 AktG zur Ausschüttung (2,3 MIo. ). Der wiederholt stolze Jahresüberschuß von 330 Mio. in 2007 erlaubt eine höhere Ausschüttung. Allgemein sollten 40% des JÜ zur Ausschüttung kommen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auch im Geschäftsjahr 2007 erfolgreich gewirtschaftet. Die konservative Anlage- und Zeichnungspolitik der Gesellschaft sollte auch in der Zukunft Abschreibungen vorbeugen und eine gute Rendite möglich machen.
Negativ ist die Ausschüttungspolitik der Gesellschaft. Diese ist die Verantwortung von Vorstand & Aufsichtsrat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Die Kontrolle des Aufsichtsrats war erfolgreich und effizient. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand angemessen beraten.

TOP 5
Wahlen zum AR

Zustimmung
Herr Dr. Lütke-Bornefeld gehörte dem Vorstand an und zeigte sich für die Geschäftsergebnisse verantwortlich. Er ist geeignet für den AR und stellt mit seiner Arbeit die Kontinuität im AR sicher.

TOP 6
Beschlussfassung bezüglich der Angaben der Vorstandsvergütung im Jahres- und Konzernabschluss

Ablehnung
Begründung: Der Gesetzgeber sieht die Offenlegung der Vergütungen vor. Dieses unterstützt die SdK.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.