Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 21.01.09



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Hauptversammlung der CinemaxX AG am 21. Januar 2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung zur Änderung des Absatz 1 von § 12 der Satzung (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit)

Zustimmung
Begründung: Durch die Abgabe einiger Kinos sank die Beschäftigtenzahl unter 2000 Mitarbeiter. Der Beschluss entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Montanmitbestimmungsgesetzes; aus diesem Grund erfolgt die Zustimmung zur Satzungsänderung.

TOP 2
Beschlussfassung zur Änderung des Absatz 1 von § 8 der Satzung (Vorstand) sowie von § 10 der Satzung (Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft). Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstandes.
Weiterhin wird § 10 der Satzung (Gesetzliche Vertretung der Gesellschaft) wie folgt vollständig neu gefasst:
„(1) Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt diese die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft gesetzlich vertreten
a) durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder
b) durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
c) durch ein Mitglied des Vorstandes allein, wenn ihm der Aufsichtsrat die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt hat.

Ablehnung
Die unter Top 2 c. zur Abstimmung vorgeschlagene „Befugnis zur Einzelvertretung“ wird von der SdK abgelehnt.
Die SdK schlägt vor, Top 2, 1c zu streichen und TOP 2, 1b) wie folgt zu ergänzen: „(1) Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so vertritt diese die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft gesetzlich vertreten.
a) durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder Top 2, 1b) durch ein Vorstandsmitglied, grundsätzlich in Gemeinschaft mit einem Prokuristen, auch wenn der Aufsichtsrat die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt hat.

TOP 3
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Die SdK schlägt als Gegenkandidaten Herrn Rechtsanwalt Herbert Wild zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Die Verwaltung wird gebeten, eine Einzelabstimmung vorzunehmen. Sollte die AR-Wahl en bloc stattfinden, stimmt die SdK gegen von der Verwaltung zur AR-Wahl vorgeschlagenen Personen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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