Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.10.08



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Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung der Terrex Handels-Aktiengesellschaft am 31. Oktober 2008 in Hamburg:

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Lageberichts für die Terrex Handels-Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Während Herr Kresse bei der Sanierung des Konzerns und insbesondere des Großhandels gute Fortschritte (Controlling, Reporting, Rohertragsmarge) vorzuweisen hat, litt die Gesellschaft 2007 nach wie vor unter Defiziten im Vertrieb. Für letztere trägt der inzwischen ausgeschiedene Vertriebsvorstand Faber die Verantwortung und kann daher nicht entlastet werden. Eine Entlastung von Herrn Kresse ist hingegen aus Sicht der SdK kein Problem.

TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat kann entlastet werden, da er den Vorstand augenscheinlich nicht nur überwacht, sondern auch hinsichtlich der Restrukturierung resp. strategischen Neupositionierung richtig beraten hat. Erklärungsbedürftig bleibt der Umgang mit Herrn Faber, der schon früher hätte ersetzt werden müssen. Völlig unverständlich ist vor diesem Hintergrund die Vertragsverlängerung von Herrn Faber zum Ende des Geschäftsjahres 2007. Diese hätte, auch vor dem Hintergrund der zutreffenden Fehleranalyse durch die Gesellschaft, nicht erfolgen dürfen.

TOP 4:
Wahlen zum Aufsichtsrat

Noch offen
Begründung: Hier macht die SdK ihr Abstimmungsverhalten von einer Vorstellung der Aufsichtsratskandidaten auf der Hauptversammlung abhängig.

TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen die erneute Wiederwahl des langjährigen Abschlussprüfers hat die SdK keine Einwände. Für das nächste Geschäftsjahr sollte jedoch ein Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen, um auch längerfristig die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen und Gewöhnungseffekte zu vermeiden. Die SdK wird diesen für das Geschäftsjahr 2009 fordern.

TOP 6:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und Änderung von § 15 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Gegen die Anhebung der fixen Aufsichtsratsvergütung von insgesamt 9 T € auf nunmehr 45 T € bestehen grundsätzlich und erst recht vor dem Sanierungshintergrund und der damit verbundenen Mehrbelastung auch der Aufsichtsräte keine Bedenken. Der variable, an die Dividendenhöhe gekoppelte Vergütungsbestandteil sollte hingegen gestrichen werden, da nach Auffassung der SdK die vorwiegende Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats nicht erfolgsbezogen honoriert werden kann.

TOP 7:
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: An der Notwendigkeit einer (partiellen) Ablösung der Bankverbindlichkeiten und damit auch der „bankendominierten“ Geschäftstätigkeit des Konzern besteht aus Sicht der SdK kein Zweifel. Eine Eigenkapitalzufuhr ist dabei, neben den im Geschäftsbericht diskutierten Möglichkeiten Inhaberschuldverschreibung, Immobilienverkauf (Sale-and-Lease-Back-Verfahren) sowie Factoring, eine wichtige Option. Wie eine Barkapitalerhöhung vor dem Hintergrund der lähmenden Aktionärsstruktur sowie der Besserungsscheinproblematik umgesetzt werden soll, dass erscheint der SdK indes fraglich und wird auf der Hauptversammlung zu klären sein. Der ebenfalls in der Ermächtigung vorgesehene Bezugsrechtsausschluss für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage in Höhe von 50% des Grundkapitals wird von der SdK in diesem Umfang zwar abgelehnt, tritt aber hinter die existenziell notwendige Eigenmittelzufuhr zurück.

Das entgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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