Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.08.08



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Hauptversammlung der arxes Network Communication Consulting AG am 29.08.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der arxes Network Communication Consulting AG und des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2007 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das am 31. Dezember 2006 beendete Rumpfgeschäftsjahr

Ablehnung
Begründung: Mit den ehemaligen Vorständen gab es Rechtsstreitigkeiten, die zur Nichtentlastung 2007 führten. Inwieweit diese beigelegt wurden und eine Entlastung rechtfertigen, ist auf der Hauptversammlung zu hinterfragen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat 2007 den schwierigen Schritt vollzogen, den unrentablen BMW Vertrag zu beenden und deutlich Personal abzubauen. Diese notwendige Handlung ging zu Lasten der Unternehmensaussichten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2006 beendete Rumpfgeschäftsjahr

Ablehnung
Begründung: Hier sind auf der Hauptversammlung die Gründe zu hinterfragen, die eine Entlastung nunmehr rechtfertigen lassen sollen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Hier ist Entlastung dem Aufsichtsrat zu gewähren, der vor dem Eigentümerwechsel der Gesellschaft von waterland auf TDMi im Amte war. Dessen Kontrolle war effizient. Der derzeit amtierende Aufsichtsrat (im Jahr 2007 gerichtlich berufen) hat dem Erwerb der neuen Töchter zugestimmt. Die Entscheidungsgrundlagen wie Kaufpreisfindung sind noch unbekannt. Die Entlastung ist auf der Hauptversammlung zu entscheiden, aufgrund der fehlenden Dokumente voraussichtlich aber abzulehnen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung des § 1 der Satzung betreffend die Firma

Ablehnung
Begründung: Die neue Firma muss nach bisheriger Kenntnis neu im Markt bekannt gemacht werden. Die Kosten sind zu hinterfragen. Ein Wettbewerbsvorteil ist zu prüfen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung betreffend das Geschäftsjahr

Zustimmung
Begründung: Das Geschäftsjahr wurde erst auf der letzten Hauptversammlung geändert. Falls alle neuen Tochtergesellschaften ein abweichendes GJ (bis 31.10) haben, kann dieses aus Gründen der Einheitlichkeit Sinn machen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ausgliederungsvertrag zur Ausgliederung des gesamten operativen Geschäftsbetriebes der arxes Network Communication Consulting AG auf die InDemand Holding GmbH mit Sitz in Schwerte

Zustimmung
Begründung: Zur Schaffung einer börsennotierten Holding macht die Ausgründung/Separierung in eine eigene Tochter Sinn. Zu hinterfragen ist, ob ein Verkauf dieses Geschäftes kurz- bis mittelfristig angestrebt ist. Der Verkauf wäre vermutlich nämlich durch die HV nicht zustimmungspflichtig.

TOP 9
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der InDemand Holding GmbH mit Sitz in Schwerte als abhängigem Unternehmen

Zustimmung
Begründung: Wie vorstehend ausgeführt, könnte die Ausgründung Sinn machen. Insofern ist auch der Gewinnabführungsvertrag notwendig.

TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der TDMi Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Schwerte als abhängigem Unternehmen

Ablehnung
Begründung: Inwieweit der Erwerb eine sinnvolle Akquisition darstellt ist auf der HV zu hinterfragen. Da die Kaufpreisfindung nicht offengelegt wurde, ist dieser Beschluss abzulehnen.

TOP 11
Kapitalerhöhung gegen Einlagen um bis zu Euro 22.087.655,00

Ablehnung
Begründung: Eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist rechtlich möglich. Sie bedeutet in diesem Falle aber eine erhebliche Verwässerung der Altaktionäre. Da die Kaufpreisfindung der Unternehmenserwerbe unbekannt ist, ist der Beschluss abzulehnen.

TOP 12
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals (§ 5.3 der Satzung) und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Ein neues genehmigtes Kapital ist abzulehnen, da dessen Ausübung in der Vergangenheit gegen Sacheinlagen und damit Bezugsrechtsausschluss nicht im Interesse der Kleinaktionäre ist. Dieses gilt es für die Zukunft zu vermeiden.

TOP 13
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Die AR Mitglieder spiegeln die Anteilsverhältnisse wider. Die Qualifikation des AR ist auf der HV zu hinterfragen. Es erscheint sinnvoll, dass auch Minderheitsaktionäre durch ein Mitglied im AR vertreten sind. Insofern wäre ein diesbezüglicher Gegenantrag zu unterstützen.

TOP 14
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Der einfache AR soll entsprechend der neuen Unternehmensgröße eine Vergütung von EUR 24.000 p.a. erhalten. Vor dem Hintergrund, dass der neue Konzern eine erhebliche Kontrolle benötigt, um Effizienz und Profitabilität herzustellen, erscheint die Vergütung angemessen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.