Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 27.02.04



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



a.o. HV der Mannheimer AG Holding am 27.02.2004

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V.

Top 2: Beschlussfassung über die Auflösung von Gewinnvortrag und Gewinnrücklagen: NEIN

Begründung: Da ein Sanierungskonzept nicht vorliegt respektive nicht bekannt ist, kann die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Maßnahme nicht beurteilt werden. Es wäre insbesondere denkbar, den Verlust auf laufende Rechnung vorzutragen und mit künftigen Gewinnen zu verrechnen; der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters muss seitens der Verwaltung nicht vorgegriffen werden.

Das geplante Abstimmungsverhalten kann sich aufgrund der Darstellungen in der Hauptversammlung selbst noch verändern.

Jedenfalls liegt eine unzureichende Berichterstattung vor.

Ein Widerspruch zu Protokoll wie auch eine Anfechtungsklage wegen des unzureichenden Informationsstandes bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Top 3: Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und über die Anpassung der Satzung: NEIN

Begründung: vgl. oben zu TOP 2

Top 4: Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und über die Anpassung der Satzung: NEIN

Begründung: Der Bezugsrechtsausschluss ist unter Bezugnahme auf den Gegenantrag nicht gerechtfertigt. Aufgrund der nur als behindert zu bezeichnenden Berichterstattung kann weder die Sanierungswürdigkeit noch die Sanierungsfähigkeit beurteilt werden.

Auch über die Höhe des notwendigen Kapitals können nur annähernde Ahnungen geäußert werden.

. Bei einem derartigen Informationsstand kann weder über die Sinnhaftigkeit einer Kapitalerhöhung überhaupt als auch über die Frage, ob diese Kapitalerhöhung ausreichend ist, eine Entscheidung getroffen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.