Hauptversammlung der C. Bechstein Pianoforte AG am 04.07.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Es gibt wieder eine erfreuliche, steuerfreie Dividendenzahlung wie in den vergangenen Jahren im richtigen Rahmen. Der Vorstand sollte allerdings die Verschuldungs- und Liquiditätssituation des Unternehmens auch in diesem Kontext im Auge behalten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat auch 2007 wieder solide Ergebnisse erwirtschaftet.
Es gibt deshalb keine Probleme bei der Entlastung.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nachgekommen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
Enthaltung
Begründung: Grundsätzlich hält die SdK die Liquiditätslage der Gesellschaft nach wie vor für größere Aktienrückkäufe für nicht geeignet. Da die Gesellschaft jedoch aufgrund der SdK-Kritik die Einzugsmöglichkeit der Aktien aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen hat, wird sich die SdK enthalten.
TOP 6
Beschlussfassung hinsichtlich § 30b Abs. 3 WpHG und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Ausweitung der Übermittlung von Informationen auf die elektronischen Medien entspricht den Bedürfnissen einer modernen Kommunikation.
TOP 7
Beschlussfassung über sonstige Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Die vorgesehene Satzungsänderung, die dem Versammlungsleiter die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ermöglichen soll, ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl des Abschlussprüfers.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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