Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.06.08



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Hauptversammlung der Rhön-Klinikum AG am 17.06.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 nebst Berichten des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2007 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007.

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Begründung: Dem TOP wird zugestimmt. Es wird zwar nur ca. 25 % des Ergebnisses pro Aktie ausgeschüttet, doch hat die Gesellschaft in der Vergangenheit gezeigt, dass sie mit dem Eigenkapital sinnvoll umgeht. Angesichts der anstehenden Investitionen macht es daher Sinn, das Eigenkapital weiter zu stärken.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Begründung: Der Vorstand hat im letzten Jahr sehr gute Arbeit geleistet. Er ist daher zu entlasten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrats sprechen. Dem Aufsichtsrat ist daher Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2008

Begründung: Es bestehen keine Gründe, die gegen die Bestellung von PWC sprechen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und eine neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie über die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

Begründung: Die Gesellschaft ist dividendenfähig. Sie kann daher auch Aktien zurückkaufen. Vor diesem Hintergrund erscheint auch die Ermächtigung zum Rückkauf sinnvoll zu sein. Es handelt sich nicht nur um einen reinen Vorratsbeschluss.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.