Hauptversammlung der Techem AG am 05.06.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Techem AG auf die MEIF II Energie Beteiligungen GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß
§§ 327a ff. Aktiengesetz
Ablehnung
Begründung: Techem ist ein profitables und entwicklungsträchtiges Unternehmen. Die SdK ist daher und auch aus grundsätzlichen Erwägungen gegen diese mit dem Verlust der Aktionärsstellung verbundene Enteignung zugunsten von Privat.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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