Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.06.08



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Hauptversammlung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 am 05. Juni 2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31. Dezember 2007 sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2007 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2007 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 –

Zustimmung
Begründung: Über den gegenüber Vorjahr signifikant verbesserten Dividendenvorschlag wird erneut mehr als die von der SdK geforderte Hälfte des ansehnlich erhöhten Jahresüberschusses (siehe hierzu TOP 3) der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – an die Aktionäre ausgekehrt.

TOP 3
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand leistet schon seit mehreren Jahren sehr gute Arbeit und steigert Umsätze und Ergebnisse kontinuierlich. Mit der erreichten Anhebung der Deckelung bei der für die Aktionäre der BLG AG so relevanten Arbeitsvergütung wird nun, wie auch von der SdK in der Vergangenheit gefordert, auch die Beteiligung der freien Aktionäre an dieser guten Entwicklung gesichert, was ebenfalls im vorliegenden Dividendenvorschlag zum Tragen kommt. Die strategische Ausrichtung der Gesellschaft stimmt nach wie vor.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat gut gearbeitet. Siehe dazu auch die Ausführungen zu TOP 3.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Soweit es sich um die Wiederwahl von Mitgliedern des bisherigen, erfolgreich arbeitenden Aufsichtsrates handelt, ist die Zustimmung der SdK reine Formsache. Bei den neu in das Gremium zu wählenden Kandidaten gibt es ebenfalls keine Bedenken, die gegen eine Wahl sprechen. Die SdK verzichtet insofern aus praktischen Erwägungen heraus auf einen Antrag auf Einzelwahl in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877-

Ablehnung
Begründung: Trotz größtenteils unbedenklicher Änderungsvorschläge ist dieser Beschlussvorschlag insgesamt aufgrund der unter Nr. 8 vorgesehenen Beschränkung des Rede- und Fragerechts der Aktionäre in der Hauptversammlung nicht tragbar. Die SdK wendet sich prinzipiell gegen jede Einschränkung von zentralen „Grundrechten“ der Aktionäre, wozu eine umfassende Befriedigung des berechtigten Informationsbedürfnisses der Aktionäre zuvorderst zählt.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keinerlei Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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