Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.06.08



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Hauptversammlung der Linde AG am 03.06.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, der Lageberichte für die Linde AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: In Anbetracht der Übernahme von BOC und der notwendigen Verbesserung der EK/FK-Ratio wird der Ausschüttung von 1,70 € bei einem Gewinn je Aktie von 5,87 € ausnahmsweise zugestimmt.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Integration der BOC in die Linde-Organisation geht zügig voran. Auf vergleichbarer Basis sind Umsatz und Ergebnis im Berichtsjahr gestiegen.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Obgleich der AR die Akquisition und die Integration der BOC intensiv begleitet, scheint er jedoch bei der Aufgabenstellung einer angemessenen Vergütung des Vorstands nicht im Interesse der Aktionäre zu handeln.
Zum einen erscheint die Höhe der Vergütung für den Vorstandsvorsitzenden nicht im angemessenen Verhältnis zur Größe des Unternehmens und im Vergleich zur Branche (Air Liquide S.A.). Weiter wird als Maßstab für die variable Vergütung des Vorstands eine Definition des EBIT vor Abschreibungen auf Wertzuschreibungen auf Vermögensgegenstände der BOC und vor Sondereinflüssen genutzt. Dem Vorstand werden also die Gewinnzuwächse aus der Akquisition zugerechnet, ein Teil der Kosten der Akquisitionen, wie Abschreibungen auf Wertzuschreibungen, aber nicht. Damit steigt der Maßstab für die Vorstandsvergütung schneller und höher als die Gewinnbasis für die Aktionäre. Diese Zweigleisigkeit ist nicht im Sinne der Aktionäre. Die SdK ist der Meinung, dass finanzielle Anreize für Vorstandsmitglieder in direkter Korrelation zum Nutzen für die Aktionäre stehen sollten.
Weiterhin sind die Leistungen an Vorstandsmitglieder im Falle vorzeitiger Beendigung, die der AR zugestanden hat, nicht angemessen.
Auch scheint es nicht angemessen, dass bei dem Wechsel des Unternehmensstandorts von Wiesbaden nach München dem Vorstandsvorsitzenden Zusagen für die Übernahme von privaten Wohnungskosten bzw. Investitionen des Unternehmens in Höhe von 5 Mio. € (in Diskussion stehender Kauf eines schlossartigen Gebäudes) gemacht werden, ohne dass diese im Vergütungsoffenlegungsbericht erwähnt werden.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Aus der Abschlussprüfung des Vorjahres sind keine Gesichtspunkte bekannt geworden, die gegen die Wiederwahl der KPMG sprechen.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Aufhebung der bestehenden Erwerbsermächtigung

Ablehnung
Begründung: Zunächst ist es die Priorität der Linde AG, die hohen Schulden aus der Akquisition von BOC zurückzuzahlen. Weiter sind dringend höhere Investitionen in on-site-Projekte erforderlich. Deshalb ist keine Liquidität für den Rückkauf von eigenen Aktien verfügbar.
Die Bedienung von Aktienoptionen oder Wandelanleihen kann über genehmigtes Kapital erfolgen, was auch sinnvoller für eine bessere Eigenkapitalposition ist.

TOP 7
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals, Änderung von Ziffer 3 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Nutzung dieses Instruments kann sinnvoll für eine Optimierung der Fremdfinanzierung sein.

TOP 8
Neuwahlen zum Aufsichtsrat und Bestellung von Ersatzmitgliedern

a) Dr. Gerhard Breiten
Ablehnung

Begründung: Es wurde in den vergangenen Jahren nicht deutlich, dass dieser Kandidat sich für eine gute Corporate Governance und für die Interessen aller Aktionäre eingesetzt hat. Allein Mitglied der DSW zu sein, reicht für eine Zustimmung nicht aus.
Allen Kandidaten der Mehrheitsgesellschafter ist gemeinsam, dass diese Gesellschaften ihre Beteiligungen auf niedrigere Sätze zurückgefahren haben.

Sie halten aktuell:
Deutsche Bank 5 %
Commerzbank 10 %
Allianz 6 %


Damit haben sie nicht mehr automatisch einen Anspruch auf einen AR-Sitz.

b) Dr. Börsig, Deutsche Bank
Zustimmung

Dr. Börsig hat inklusive der Linde AG 4 AR-Mandate, davon einen Vorsitz, der doppelt zählt. Mit 5 Mandatspunkten liegt er damit an der Grenze der aus unserer Sicht zulässigen Zahl der Gesamtmandate.

c) Müller, Commerzbank
Zustimmung

Begründung: Herr Müller wird AR Vorsitzender bei der Commerzbank. Hinzu kommen die AR-Mandate bei Steigenberger und Linde. Dies sollte akzeptabel sein.

d) Miau, Taipei, Taiwan
Zustimmung

Ein Asiate im AR der Linde AG kann von Vorteil sein.

e) Schneider, AR-Vorsitzender der Bayer AG
Ablehnung

Begründung: Herr Schneider verfügt über 5 AR-Mandate (einschließlich Linde AG), davon 2 Vorsitze. Dies entspricht 7 Mandatspunkten und liegt damit über der als angemessen betrachteten Grenze von höchstens 5 Mandatspunkten.
Auch trägt er als AR-Vorsitzender die größere Verantwortung für die Regeln zur Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.