Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.08



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Hauptversammlung der Gerresheimer AG am 23.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Gerresheimer AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 / 2007 (1. Dezember 2006 – 30. November 2007)

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG

Zustimmung
Begründung: Gerresheimer macht sein Versprechen war gleich im ersten Jahr eine ordentliche Dividende i.H.v. EUR 0,40 auszuschütten. Die Höhe der Ausschüttung i.H.v. insgesamt EUR 12.560.000,00 ist trotz eines Konzernergebnisses i.H.v. lediglich EUR ca. 860.00,-- wegen des positiven Cash-Flows und der stabilen Bilanzlage gerechtfertigt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat Umsatz und EBITda deutlich steigern können und somit ein gutes Ergebnis erzielt und die Gesellschaft ordentlich für die Zukunft positioniert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat kann die Entlastung erteilt werden, da dieser seine Kontrollfunktion gewissenhaft ausgefühlt und dem Vorstand mit seinem Rat unterstützt hat.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des vom AG Düsseldorf bestellten neuen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Gerhard Schulze für den ausgeschiedenen Aufsichtsrat Robert Ramsauer bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Die Wiederwahl der Ernst & Young AG als Abschlussprüfer wird unterstützt, da hinsichtlich deren Unabhängigkeit keine Bedenken bestehen.

TOP 7
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechender Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Auch wenn es sich hierbei lediglich um einen Vorratsbeschluss handeln sollte, sollte der Vorstand nicht ermächtigt werden Options- und Wandelschuldverschreibungen i.H.v. bis zu 500 Mio EUR ausgeben zu dürfen, ohne eine weitere Zustimmung der HV einholen zu müssen. Die Summe ist so hoch gewählt, dass eine pauschale Ermächtigung als ungerechtfertigt erscheint. Außerdem ist die Notwendigkeit einer solchen Ermächtigung fraglich, da Gerresheimer über weitere Kreditlinien i.H.v. EUR 175 Mio verfügt, die für Übernahmen genug Spielraum lassen sollten. Des weiteren liegt die Ermächtigung zum (teilweisen) Ausschluss des Bezugsrechts nicht im Interesse der Altaktionäre.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.