Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.08



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Hauptversammlung der adidas AG am 08.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für die adidas AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Keine Bestimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird von 0,42 € auf 0,50 € erhöht, was grundsätzlich positiv zu bewerten ist. Allerdings wird damit nur 18 % des Konzerngewinns ausgeschüttet. Damit liegt die Gesellschaft in der von ihr selbst vorgegebenen Ausschüttungsquote von 15- 25 %. Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung zwischen 40 und 60 % des Überschusses. Bei einer Eigenkapitalquote von 36,3 % ist Adidas aus der Sicht der SdK auch in der Lage, eine höhere Dividende zu zahlen. Noch nicht abzusehen ist jedoch, wie sich die Reebok abschließend entwickeln wird. Aus diesem Grund ist es in diesem Jahr noch zu akzeptieren, wenn nicht mehr ausgeschüttet wird. Die SdK wird daher in diesem Jahr noch einmal der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr gut gearbeitet. Es ist ihm daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 3 der Satzung (Vergütung der Mitglieder eines Aufsichtsratsausschusses)

Zustimmung
Begründung: Hier geht es darum, dass die Mitglieder eines neu gebildeten Nominierungsausschusses nicht gesondert vergütet werden sollen. Dem kann nur zugestimmt werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2008 nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich hierbei um einen \"üblichen\" Vorratsbeschluss. Die Erhöhung soll maximal 12 Mio. Euro betragen. Dies ist bei einem Grundkapital von 204 Mio. Euro auf jeden Fall noch angemessen. Dem Punkt wird zugestimmt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Zustimmung
Begründung: Auch hierbei handelt es sich um einen üblichen Aktienrückkaufsbeschluss. Adidas ist in der Lage, dieses Instrument auch einzusetzen, weil ihr hinreichend Mittel zur Verfügung stehen. Dem Beschluss wird daher zugestimmt.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Diesen Punkt lehnt die SdK grundsätzlich. Die SdK hält es nicht für sinnvoll, den Vorstand in die Lage zu versetzen, mit derivativen Produkten auf die eigenen Aktien zu arbeiten, zumal der Gesetzgeber den Handel in eigenen Aktien explizit ausgeschlossen hat. Die SdK ist der Meinung, dass der TOP 6b sich bereits im Grenzbereich des rechtlich zulässigen befindet und überlegt aktuell, diese Frage in einem Grundsatzverfahren klären zu lassen.

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der KPMG bestehen keine Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.