Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.05.08



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Hauptversammlung der Delticom AG am 06. Mai 2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Delticom AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für die Delticom AG und den Delticom Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Liquiditätslage der Gesellschaft macht eine Stärkung des Eigenkapitals zur Zeit nicht erforderlich, so dass die Ausschüttung fast des gesamten Gewinns sinnvoll ist.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Augenscheinlich hat der Vorstand das Geschäftsjahr 2007 erfolgreich abgeschlossen und das Unternehmen gut auf die Zukunft vorbereitet. Neben seinen Interessen - die beiden Vorstandsmitglieder in 2007 sind auch die Hauptaktionäre - hat er auch die Interessen der Minderheitsaktionäre gut vertreten.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Teil zum Erfolg des Unternehmens beigetragen und außerdem seine satzungsgemäßen Aufgaben erfüllt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Es liegen keine Gründe vor, die gegen die Bestellung von PwC als Abschlussprüfer sprechen.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Der übliche Vorratsbeschluss hat bei der Delticom praktische Gründe. Die vorhandene große Liquidität wird möglicherweise für Akquisitionen genutzt werden – und dafür kann es durchaus sinnvoll sein, auch eigene Aktien als Akquisitionsgewährung zur Verfügung zu haben.

TOP 7
Aufsichtsratswahl

Zustimmung
Begründung: Prinzipiell ist der Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat sehr kritisch zu betrachten. Im Falle der Delticom, die von den beiden Familiengesellschaftern mehrheitlich beherrscht wird, ist es sinnvoll, dass die Familien einen kompetenten Vertreter im AR haben. Und durch die relativ kurze Vorstandstätigkeit von Herrn Dr. Prüfer ist nicht zu befürchten, dass er „Leichen im Keller\" produziert hat, die er als AR-Mitglied verdecken würde.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.