Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.05.08



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Hauptversammlung der Xing AG am 21. Mai 2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Xing AG sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Xing AG für das Geschäftsjahr 2007, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das abgelaufene Geschäftsjahr sehr gut genutzt. Neben einem starken organischen Wachstum im angestammten Geschäftsfeld „Subscriptions“ konnten zum einen zwei neue, viel versprechende Geschäftsfelder implementiert werden. Zum anderen war es, auch dank der Mittel aus dem Börsengang, möglich zwei Wettbewerber im spanischsprachigen Raum und damit die Marktführerschaft dort zu übernehmen. Die vorgelegten Geschäftszahlen zeugen zudem von einem opulenten, profitablen Wachstum, welches auch in der deutlichen Reduktion des AG-Verlustvortrages sichtbar wird. Die Konzernbilanzrelationen sind sehr solide, die Liquiditätsausstattung ist hoch und der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit respektabel positiv.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion ausweislich des erstatteten Berichts gut nachgekommen und hat den Vorstand in strategischen Fragen (siehe TOP 2) augenscheinlich richtig beraten.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 und des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Gegen eine Bestellung der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestehen keinerlei Bedenken.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ergänzt dieser zunächst reine Vorratsbeschluss das Instrumentarium der Verwaltung zur Darstellung weiteren Wachstums in sinnvoller Weise. Die SdK wird eine evtl. Nutzung dieser Ermächtigung selbstverständlich ex post überprüfen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2008) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Prinzipiell bestehen seitens der SdK keine Einwände gegen die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2008. Allerdings fordert die SdK generell ein Bezugsrecht der Aktionäre. Mit der Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals in der vorgeschlagenen Form wäre hingegen ein weiterer Bezugsrechtsauschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage verbunden. Insgesamt bestünde somit die Möglichkeit Aktien im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss zu begeben. Die SdK hält in diesem Kontext aufgrund der mit der genannten Größenordnung verbundenen massiven Ausgestaltungsmöglichkeit der Aktionärsstruktur durch die jeweilige Verwaltung eine Begrenzung auf maximal 25% für angemessen. Für jeden darüber hinaus nötigen Kapitalbedarf sollte eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2008) und über die Ermächtigung zur Auflage eines weiteren Aktienoptionsprogramms (AOP 2008) unter Ausgabe von Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, ausgewählte Führungskräfte, sonstige Leistungsträger und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie zum Bezug durch Geschäftsführungsmitglieder, ausgewählte Führungskräfte, sonstige Leistungsträger und sonstige Mitarbeiter von Tochtergesellschaften sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der vorgelegte Aktienoptionsplan ist insgesamt zu wenig ambitioniert. Die Ausübungsfrist ist unter dem Strich zu kurz, ein anspruchsvolles Kursziel trotz der Koppelung an den SDAX genauso wenig vorgesehen wie ein vorangehendes Eigeninvestment der Begünstigten. Zudem fehlen eine Begrenzung des aus dieser Form der Vergütung maximal resultierenden Vorteils sowie eine nachträgliche Evaluation des mit dem Programm für die Eigentümer verbundenen Nutzens.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.