Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.05.08



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Hauptversammlung der KAMPA AG am 07.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 der KAMPA AG, des Lageberichts für die KAMPA AG und den KAMPA-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

ABLEHNUNG
Begründung: Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2007 wie angekündigt mit ca. 35 Mio € einen deutlichen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Zwar ist das weitgehend bedingt durch die Änderung von gesetzlichen Rahmenbedingungen im privaten Wohnungsbau (Entfall der steuerlichen Förderung ab 2006, Erhöhung der Mehrwertsteuer mit Vorzieheffekten nach 2006) und liegt im Rahmen der Prognosen aus Mitte 2007, doch ist erkennbar, dass der Vorstand im wesentlichen der Linie der Mehrheitsgesellschafterin PFH/Triton (ca. 68% lt. Geschäftsbericht) folgt.
Zwar ist das neue Programm der \"Wachstumsstrategie 2007+\" mit der Reduzierung der Zahl von Werken, der Einmarkenstrategie und der stärkeren operativen Ausrichtung der AG (Holding) durchaus zu begrüßen, doch werden offensichtlich die Interessen der Mehrheitsgesellschafterin den Interessen der übrigen Aktionäre übergeordnet. Dazu zählt auch, dass der Vorstand und weitere Führungskräfte ein bei PE-Gesellschaften übliches Management-Beteiligungs-Programm (MBP) durch Beteiligung an einer Besitzgesellschaft vereinbart haben, ohne hierüber zu informieren. Diese Gesellschaft soll knapp 9% der KAMPA-Aktien halten. Die Unterlassung der Information muss als ein schwer wiegender Vertrauensverstoß gesehen werden.
Letztlich ist auch noch die Verlegung des Orts der HV von Minden nach Frankfurt in diesen Kontext zu stellen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

ABLEHNUNG
Begründung: Die Wirkungsweise des Aufsichtsrats wird sehr stark von den Vertretern der PFH/Triton-Gruppe bestimmt. Es ist nicht ersichtlich, dass der AR auch die Rechte der übrigen Aktionäre vertritt. Dazu gehören das MBP mit dem Vorstand und weiteren oberen Führungskräften (s.o.), das insbesondere die Möglichkeiten eines mittelfristigen Verkaufs aller Aktien und nicht die längerfristige Beteiligung anspricht. Besonders zu beanstanden sind das pflichtwidrige Unterlassen der Information der übrigen Aktionäre und der interessierten Öffentlichkeit.
Insgesamt haben die Mitglieder des AR die schon in den Vorjahren geäußerten Befürchtungen bestätigt.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

ZUSTIMMUNG
Begründung: Die Prüfung durch den AP ist offensichtlich ordentlich und vollständig durchgeführt worden. Deshalb bestehen keine Bedenken gegen seine Wiederwahl.

TOP 5
Zustimmung zur Verschmelzung zur Aufnahme der Libella Bau Holding GmbH als übertragender Rechtsträger auf die KAMPA AG als übernehmender Rechtsträger

ZUSTIMMUNG
Begründung: Die weitere Bereinigung der Vielzahl der Gesellschaften der KAMPA-Gruppe ist zu begrüßen. Das gilt auch für die Libella, die aufgrund der Einmarkenstrategie und Einbeziehung in KAMPA nicht mehr erforderlich ist.

TOP 6
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I und Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I

ABLEHNUNG
Begründung: Es sind noch ungenutzte Mittel aus der letzten Kapitalerhöhung ungenutzt (ca. 7,5 Mio €). Außerdem entstand der Eindruck, dass die Kapitalerhöhung insbesondere dazu dienen sollte, der Mehrheitsaktionärin Gelegenheit zu geben, ihre Beteiligung zu erhöhen. Dieser Eindruck besteht weiterhin. Außerdem ist nach den bisherigen Erfahrungen mit der PFH/Triton-Gruppe nicht auszuschließen, dass der Wert der Aktien der freien Aktionäre durch eine Kapitalerhöhung gemindert werden würde.

TOP 7
Schaffung eines Genehmigten Kapitals II und Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals II

ABLEHNUNG
Begründung: Hier gelten die gleichen Befürchtungen wie zu TOP 6.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

ABLEHNUNG
Begründung: Wie oben bereits ausgeführt ist gerade eine Kapitalerhöhung durchgeführt worden mit der Begründung, dass Mittel für künftige Akquisitionen bereit gehalten werden müssen. Deshalb ist es jetzt nicht vertretbar, die hier gewünschte Ermächtigung einzuräumen. Der ansonsten durchaus übliche Standard-Vorratsbeschluss ist hier nicht angemessen, insbesondere auch im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen mit der PFH/Triton-Gruppe.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.